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Solidaritätszuschlag 2023

Ab dem 1. März 2023 können Anträge auf die kommunale Solidaritätsbeihilfe gestellt werden.

Wer kann eine Solidaritätsbeihilfe beantragen?

Alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Hauptmelderegister der Stadt Differdingen eingetragen sind und die im Jahr 2023 eine staatliche Teuerungszulage oder eine Energieprämie erhalten haben. Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden.

Wie beantragt man die Solidaritätszulage?

  • Laden Sie das untenstehende Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse Office social Differdange – 23, Grand-rue – L-4575 Differdange.
  • Oder holen Sie den Antrag am Empfang des Rathauses oder im Sekretariat des Sozialamtes ab, füllen Sie ihn aus und senden ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse: Office social Differdange – 23, Grand-rue – L-4575 Differdange.
  • Oder vereinbaren Sie einen Termin mit dem Sekretariat des Sozialamtes, um Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars zu erhalten. Tel.: 58 77 1-1551/-1552/-1550. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: den Bescheid des Nationalen Solidaritätsfonds, aus dem der bewilligte Betrag der Teuerungszulage bzw. der Energieprämie 2023 hervorgeht, und einen Bankidentitätsnachweis (RIB).

Formular herunterladen


 

Welche Zulagen werden gewährt?

Der Betrag der Solidaritätsbeihilfe (AS) beträgt 50 % des Betrags der staatlichen Teuerungszulage oder der Energieprämie:

HaushaltAVC + Energieprämie% zugeteiltBetrag AS
1 Person1852 €50 %926 €
2 Personen2315 €50 %1157,50 €
3 Personen2778 €50 %1389 €
4 Personen3241 €50 %1620,50 €
> 4 Personen3704 €50 %1852 €
Solidaritätsbeihilfe 2023
HaushaltEnergieprämie% zugeteiltBetrag AS
1 Person200 €50 %100 €
2 Personen250 €50 %125 €
3 Personen300 €50 %150 €
4 Personen350 €50 %175 €
> 4 Personen400 €50 %200 €
Solidaritätsbeihilfe 2023
 

Wer kann mir helfen?

Sozialdienst der Stadt Differdingen
Tel.: 58771-1551/-1552/-1550
E-Mail

www.fns.lu/baremes/allocation-de-vie-chere-prime-energie-2023/

Bitte beachten Sie: Die Antragsteller erhalten keine Empfangsbestätigung. Jeder vollständige Antrag wird bearbeitet, jeder unvollständige Antrag wird an den oder die Antragsteller*in zurückgesandt.

 

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