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Für ein Miteinander im Verkehr

Es ist Sommer und das bedeutet, dass vermehrt Radfahrer auf den Straßen unterwegs sind. Da es häufig zu Unfällen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen kommt, möchten wir alle Verkehrsteilnehmer nochmal auf ein paar wichtige Dinge hinweisen.

Für Autofahrer gilt

Der ACL appelliert an Fahrer von Kraftfahrzeugen, besonders aufmerksam zu sein und sich an die Straßenverkehrsregeln zu halten:

  • Radfahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer und haben mit Ausnahme der in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fälle das Recht, auf der Straße zu fahren.
  • Beim Überholen eines Fahrrads muss ein seitlicher Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Ein Radfahrer kann durch den Windstoß, der durch ein überholendes Fahrzeug verursacht wird, leicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden.
  • Radwege sind für andere Fahrzeugtypen verboten.
  • Achten Sie beim Öffnen der Türen darauf, dass Sie keinen Radfahrer gefährden.
  • Radfahrer können Fahrzeuge auf der rechten Seite an einer Kreuzung oder einem Bahnübergang umfahren – mit äußerster Vorsicht.

Für Radfahrer gilt

Auch Radfahrer müssen sich an die gesetzlichen Verkehrsregeln halten und sicherstellen, dass ihre Ausrüstung mit der Straßenverkehrsordnung konform ist. Dies gilt sowohl für konventionelle Fahrräder als auch für Fahrräder mit Tretunterstützung und Elektrofahrräder.

Die Polizei schreibt folgende Ausrüstung vor: eine Klingel, zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen, eine weiße oder gelbe Lampe vorne, weiße oder gelbe Reflektoren an den Speichen oder Reifen mit weißen oder gelben reflektierenden Seiten, weiße oder gelbe Reflektoren an den Pedalen, einen roten Reflektor und ein rotes Rücklicht hinten. Radfahrer, die mit einem Fahrrad fahren, das nicht dementsprechend ausgestattet ist, riskieren ein Bußgeld zwischen 49 und 74 Euro.

Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, rät die Polizei, einen Helm zu tragen. Er sollte die Ohren nicht bedecken, damit die Umgebungsgeräusche wahrgenommen werden können. Zudem wird dringend davon abgeraten, Kopfhörer zu tragen.

Kinder ab 6 Jahren dürfen mit dem Fahrrad auf der Straße fahren, wenn sie von einer Person begleitet werden, die mindestens 15 Jahre alt ist. Ab dem 10. Lebensjahr dürfen Kinder alleine auf der Straße fahren. Bis zum Alter von 13 Jahren dürfen Kinder in Parks, in Wohngebieten und Fußgängerzonen den Gehweg nutzen. Allerdings gilt für Radfahrer und für Personen auf dem Tretroller, die auf dem Gehweg fahren: Sie müssen ihr Verhalten und ihre Geschwindigkeit anpassen, denn Fußgänger haben hier Immer den Vortritt! Ab 14 Jahren müssen Radfahrer auf der Straße fahren.

Die Polizei empfiehlt außerdem Folgendes:

  • Sorgen Sie dafür, dass Sie gut sichtbar sind: Tragen Sie eine Sicherheitsweste und schalten Sie das Licht ein.
  • Signalisieren Sie einen Fahrspur- oder Richtungswechsel rechtzeitig mit dem Arm.
  • Bestehen Sie nicht darauf, dass Sie Vorfahrt haben, und lassen Sie weniger gefährdeten Teilnehmern den Vortritt.
  • Stellen Sie sich niemals neben einen Lkw oder einen Bus, so dass der Fahrer Sie übersehen könnte.
  • Seien Sie insbesondere wegen Luftsog beim Vorbeifahren an Lkws oder Bussen vorsichtig.
  • Fahren Sie nicht zwischen stehenden Fahrzeugreihen und achten Sie auf Fahrzeugtüren, die jederzeit geöffnet werden könnten.
  • Denken Sie an die anderen Verkehrsteilnehmer und rechnen Sie mit deren Fehlern.
  • Halten Sie sich rechts, wenn Sie auf der Straße fahren.
  • Wenn Sie Ihr Fahrrad schieben, müssen Sie den Gehweg benutzen oder die rechte Fahrspur, wenn es keinen Gehweg gibt.
  • Wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Radweg zu benutzen, dann tun Sie dies.
 

Weitere Informationen

police.public.lu

acl.lu

 

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