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Briefwahl

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Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 für alle Luxemburger über 18 Jahre sowie für alle Nicht-Luxemburger, die in die Wählerlisten eingetragen sind, obligatorisch ist.

Jede Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Briefwahl beantragen.

Der Antrag auf Briefwahl muss zwingend bei der Gemeinde eingehen, in der der Wähler wählen möchte:

  • frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag, wenn die Wahlbenachrichtigung nach Luxemburg geschickt werden muss;
  • frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag, wenn das Einladungsschreiben ins Ausland versandt werden muss.

Ab dem 20. März 2023 sind die entsprechenden Formulare auf unserer Internetseite www.differdange.lu und beim Biergeramt der Stadt Differdingen erhältlich.

Der Antrag muss entweder elektronisch über eine gesicherte staatliche Plattform (www.myguichet.lu), formlos auf Papier oder über ein bei der Gemeindeverwaltung der Stadt Differdingen gestellt werden. Das Formular finden Sie weiter unten.

Der Antrag muss den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Wohnort des Wählers sowie die Adresse enthalten, an die das Einladungsschreiben geschickt werden soll.

Der Antrag auf Briefwahl muss beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium frühestens am 20. März 2023 und spätestens am 2. Mai 2023 eingehen:

  • am 2. Mai 2023, wenn der Stimmzettel an eine Adresse im Ausland geschickt werden soll;
  • am 17. Mai 2023, wenn der Wahlzettel an eine Adresse im Großherzogtum Luxemburg geschickt werden muss.

Formular zum Herunterladen

 

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