Gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und Stadtentwicklung werden die Teilbebauungspläne während 30 Tagen im Gemeindehaus hinterlegt, wo die Öffentlichkeit sie einsehen kann. Ausschließlich die hinterlegten Unterlagen sind verbindlich.
In Anwendung des Artikels 30 des oben genannten geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 müssen alle Anmerkungen und Einwände gegen diesen Teilbebauungsplan innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung, schriftlich beim Schöffenkollegium eingereicht werden.
PAP(s) in der Prozedur
PAP Anciens Ateliers Niederkorn
Datum der Veröffentlichung: 16.10.2023
Frist: 17.11.2023
Datum der Veröffentlichung: 27.11.2023
Frist: 28.12.2023
Datum der Veröffentlichung: 4.12.2023
Frist: 4.1.2024
Datum der Veröffentlichung: 26.1.2024
Frist: 26.2.2024
Datum der Veröffentlichung: 26.2.2024
Frist: 28.3.2024
Datum der Veröffentlichung: 29.4.2024
Frist: 30.5.2024
Datum der Veröffentlichung: 28.5.2024
Frist: 28.6.2024
Datum der Veröffentlichung: 10.6.2024
Frist: 10.7.2024
Datum der Veröffentlichung: 13.8.2024
Frist: 13.9.2024
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