Gemäß Artikel 68 des abgeänderten Wahlgesetzes sind die Wähler der Gemeinde Differdingen aufgerufen, am 08.10.2023 zwischen 8 Uhr morgens und 14 Uhr nachmittags an der Wahl von 23 Kammerabgeordneten teilzunehmen.
Ein Ausweisdokument muss am Wahltag mitgebracht und vorgezeigt werden.
Gemäß Artikel 89 Absatz 1 des Wahlgesetzes ist die Stimmabgabe obligatorisch. Gemäß Artikel 89 Absatz 3 des Wahlgesetzes sind von Rechts wegen entschuldigt:
- die Wähler, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind als die, in der sie zur Wahl aufgefordert sind;
- die Wähler, die älter als 75 Jahre sind;
- die Wähler unter Vormundschaft.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium schickt jedem Wähler mindestens fünf Tage vorher ein Einladungsschreiben, in dem der Tag, die Uhrzeit der Öffnung und Schließung der Wahllokale, das Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, und, falls sich in einem Gebäude mehrere Wahllokale befinden, die Bezeichnung des Büros, in dem der Wähler zur Stimmabgabe aufgefordert wird, angegeben sind.
Einberufung und Anweisungen
Wie man abstimmt
Einteilung der Wahllokale
- Büros 1,2,3,4,5 → Briefwahl
- Büros 6,7,8,9,10,11 → Ecole des filles de Differdange , 16, rue Emile Mark L-4620 Differdange.
- Büros 12,13,14,15,16,17,18 → Ecole Place des Alliés, 2, rue John Castegnaro L-4639 Differdange
- Büros 19,20,21,22 → Niederkorn: Ecole des garçons, 1, rue Pierre Gansen L-4570 Niederkorn
- Büros 23,24,25 → Niederkorn: Ecole Mathendahl, 30, rue du Castel L-4525 Niederkorn
- Büros 26,27,28,29 → Oberkorn: Ecole „rue Prince Henri“ 18, rue Prince Henri L-4579 Oberkorn