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Parlamentswahlen 2023: Unmöglichkeit zu wählen

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Ob Kommunalwahlen, Parlamentswahlen, Europawahlen oder Volksabstimmungen: Die Stimmabgabe ist für alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, obligatorisch. Als Wähler/in können Sie sich nicht vertreten lassen. Jeder Grund für ein Fernbleiben von der Wahl muss bei der Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts begründet werden. Das luxemburgische Recht sieht Sanktionen für den Fall vor, dass Sie nicht an der Wahl teilnehmen oder Ihre Gründe für die Wahlenthaltung nicht anerkannt werden.

Erklärung der Verhinderung

 

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