Ein Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Service des Aides au Logement (Ministerium für Wohnungswesen) zugewiesenen Bauprämie für den Bau eines Gebäudes auf dem Gebiet der Stadt Differdingen wird von der Gemeinde auf Antrag und gegen folgende Vorlagen gewährt:
Kopie des Schreibens des Service des Aides au Logement, in dem die Höhe der gewährten Bauprämie und die Adresse des Gebäudes, für das die Prämie fällig ist, bestätigt werden
Bankkontonummer des Empfängers der Prämie
Verbesserungsprämie (Prime d’amélioration)
Ein Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Service des Aides au Logement (Ministerium für Wohnungswesen) zugewiesenen Verbesserungsprämie für die Renovierung einer Unterkunft auf dem Gebiet der Stadt Differdingen wird von der Gemeinde auf Antrag und gegen folgende Vorlagen gewährt:
Kopie des Schreibens des Service des Aides au Logement, in dem die Höhe der gewährten Verbesserungsprämie und die Adresse der Unterkunft, für die die Prämie fällig ist, bestätigt werden