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Kompostierbare Sammelbeutel von Minett-Kompost

Seit Juni 2022 ist es gesetzlich verboten, Bio- und Grünabfälle mit biologisch abbaubaren oder nicht abbaubaren Kunststoffen gemischt zu sammeln oder gemeinsam zu behandeln. Somit sind Sammelbeutel für organische Abfälle verboten – mit Ausnahme der Sammelbeutel des Syndikats Minett-Kompost.

Das Umweltministerium bestätigt, dass die Sammelbeutel des Minett-Kompost-Syndikats als Teil der Sammlung organischer Abfälle betrachtet werden können und daher nicht unter das Gesetz vom 9. Juni 2022 fallen. Da die Sammelbeutel von Minett-Kompost vollständig abgebaut werden, entsteht bei ihrer Zersetzung kein Mikroplastik. Daher stellen die Beutel keine Gefahr für die Umwelt dar und beeinträchtigen weder den Verarbeitungsprozess von organischen Abfällen noch die Qualität des Komposts.

Die Sammelbeutel des Minett-Kompost-Syndikats sind derzeit die einzigen, die bei der Sammlung organischer Abfälle verwendet werden können, ohne gegen die Bestimmungen von Artikel 25 des Gesetzes vom 9. Juni 2022 zu verstoßen. Die Verwendung anderer Sammelbeutel für organische Abfälle, ob biologisch abbaubar oder nicht, bleibt daher gesetzlich verboten.

 

 

 

Kontakt

Minett-Kompost
secretariat@minett-kompost.lu

 

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