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Erklärung zur Vermietung von möblierten Zimmern und Wohngemeinschaften

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Gemäß dem Gesetz vom 20. Dezember 2019 über die Kriterien der Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit von Wohnungen und Zimmern, die zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, wird jede Eintragung von Personen in das Hauptregister an der betreffenden Adresse ausgesetzt, bis eine Mieterklärung gemäß den Bestimmungen wie in Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2019 über die Kriterien der Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit von Wohnungen und Zimmern, die zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, eingereicht wurde.

Art. 3. Jeder Eigentümer oder Betreiber, der ein oder mehrere Zimmer vermietet oder zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, diese vorher beim Bürgermeister der Gemeinde anzumelden und dabei die Höchstzahl der Personen anzugeben, die darin untergebracht werden können, und der Meldung einen Grundriss der Räumlichkeiten beizufügen.

Um die Anforderungen zu erfüllen, muss jeder Eigentümer eines Gebäudes, das möblierte Zimmer beherbergt, das unten stehende Formular ausfüllen und folgende Dokumente beifügen:

  • einen Plan des Gebäudes, der alle im Gesetz und in den Vorschriften von 2019 genannten Elemente enthält
  • eine Stellungnahme des Service Prévention du Corps Grand-Ducal d’Incendie et de Secours (CGDIS).

Es unterliegt der Verantwortung des Antragstellers, sicherzustellen, dass der Antrag vollständig ist. Unvollständige Anträge werden als nicht eingegangen betrachtet.


Loi du 20 décembre 2019

Règlement grand-ducal du 20 décembre 2019

Auszug PAG, partie écrite


Déclaration de location de chambres meublées et colocation

 

Kontakt

Abteilung für Wohnraum
T. 58 77 1 -1243/ -1334
logement@differdange.lu

 

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