Die Gemeinde vermietet Parkplätze in den Parkhäusern :
Die Mietverträge werden nur mit natürlichen Personen abgeschlossen.
Da derzeit alle Stellplätze vermietet sind, besteht für die Parkhäuser die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
Sie können sich auf die Warteliste setzen lassen :
WICHTIG: Der Fahrzeugschein des Fahrzeugs, für das der Antrag gestellt wird, ist vorzulegen oder eine Kopie davon ist dem Online-Antrag, dem Antrag per E-Mail oder dem Antrag per Post beizufügen.
Unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und an den Antragsteller zurückgeschickt. Unter einem unvollständigen Antrag versteht man: nicht ausgefüllte Pflichtfelder des Antrags oder fehlende Vorlage des Fahrzeugscheins bzw. fehlende Kopie des Fahrzeugscheins bei der Online-Beantragung, per E-Mail oder per Postversand.
Die Anmeldungen werden dem Eingangsdatum bei der Gemeinde nach auf die jeweilige Warteliste gesetzt. Für die Aufnahme in die Warteliste werden berücksichtigt:
Anzahl der zu vermietenden Stellplätze: 51 Stellplätze, von denen eine feste Anzahl ausschließlich an Bewohner des Fousbanner Viertels vermietet wird.
Zugelassene Fahrzeugtypen: Fahrzeuge zur Personenbeförderung Kat. M1 (<9 Personen) außer Krankenwagen, Taxis und Lieferfahrzeugen.
Mietpreis: 100 € pro Monat bzw. 1.200 € pro Jahr.
Anzahl der zu vermietenden Stellplätze: 43 Stellplätze.
Zugelassene Fahrzeugtypen: Kleintransporter (N1); Anhänger (Kat. O1 und O2); Wohnmobile; Kleinbusse Kat. M2 (≤16 Personen); Fahrzeuge zur Personenbeförderung Kat. M1 (<9 Personen) einschließlich Krankenwagen, Taxis, Autos und Lieferfahrzeuge.
Mietpreis: 150 € pro Monat bzw. 1.800 € pro Jahr.
Anzahl der zu vermietenden Stellplätze: 41 Stellplätze, die nur an Bewohner des hier definierten Viertels vermietet werden. Ein Platz pro Haushalt.
Zugelassene Fahrzeugtypen: Fahrzeuge zur Personenbeförderung Kat. M1 (<9 Personen) außer Krankenwagen, Taxis und Lieferfahrzeugen.
Mietpreis: 100 € pro Monat bzw. 1.200 € pro Jahr.
Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.
Wiedergabe beenden