Allgemeine Informationen
Mit einem Teilbebauungsplan (PAP) wird der allgemeine Bebauungsplan (PAG) präzisiert und umgesetzt, wobei die im PAG festgelegte Nutzungsart sowie der Nutzungsgrad berücksichtigt werden.
Es wird unterschieden zwischen:
PAP „QUARTIER EXISTANT“ (PAP QE)
In den PAP QE sind die städtebaulichen Vorgaben für vollständig erschlossene Grundstücke in städtischen Gebieten festgelegt. Die PAP QE werden von der Gemeinde parallel zum PAG erstellt. In den PAP QE sind die Abmessungen (Abstände, Höhen, Anzahl der Stockwerke, Dachform, Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude) sowie die Bauart festgelegt.
PAP „NOUVEAU QUARTIER“ (PAP NQ)
In den PAP NQ sind die Regeln für die Stadtplanung und die Parzellierung von den zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht erschlossenen Grundstücken festgelegt. Für Flächen, für die ein PAP NQ erstellt werden muss, aber noch kein ordnungsgemäßer PAP NQ vorliegt, ist die Erstellung eines solchen obligatorisch, bevor mit baulichen Maßnahmen oder der Parzellierung begonnen werden darf. Ein PAP NQ kann auf Initiative der Gemeinde, des Staats oder einer juristischen Person erstellt werden. In den PAP NQ ist Folgendes festgelegt: die Bebaubarkeit von Parzellen in Privatbesitz, die Gebäudeart sowie volumetrische Ausdehnung und Anordnung der Gebäude, die Einrichtung und Gestaltung der öffentlichen Bereiche.