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PAP Teilbebauungspläne in der Genehmigungsphase

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Öffentliche Bekanntmachung

Teilbebauungsplan

Gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und Stadtentwicklung werden die Teilbebauungspläne während 30 Tagen im Gemeindehaus hinterlegt, wo die Öffentlichkeit sie einsehen kann. Ausschließlich die hinterlegten Unterlagen sind verbindlich.

In Anwendung des Artikels 30 des oben genannten geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 müssen alle Anmerkungen und Einwände gegen diesen Teilbebauungsplan innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung, schriftlich beim Schöffenkollegium eingereicht werden.

PAP(s) in der Prozedur

PAP Bescha

Datum der Veröffentlichung  : 23.3.2023

Frist  : 24.4.2023

 

Kontakt:

Stadt Differdingen
40, avenue Charlotte
L-4530 Differdingen
B.P. 12 – L-4501 Differdingen

Kontakt – urbanisme[at]differdange.lu

 

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