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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Stadt Differdingen verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://differdange.lu/

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss in der Lage sein, die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung problemlos zu nutzen und abzurufen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die unterstützende Software oder spezielle Hardware verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit einer anderen Behinderung).

Status der Konformität

Diese Website entspricht nicht der europäischen Norm EN 301 549 und dem allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA) v4.1, der diese Norm implementiert. Die Gründe für diese Nichtkonformität sind im Folgenden aufgelistet.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der unten genannte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichtkonformitäten

  • 1.1 Hat jedes informationstragende Bild eine Textalternative?
  • 1.2 Wird jedes dekorative Bild von assistierenden Technologien korrekt ignoriert?
  • 1.3 Ist für jedes informationstragende Bild mit einer Textalternative diese Alternative relevant (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 2.2 Ist bei jedem Frame, der einen Frame-Titel hat, dieser Frame-Titel relevant?
  • 3.1 Auf jeder Webseite sollte die Information nicht nur durch Farbe vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 3.2 Ist auf jeder Webseite der Kontrast zwischen der Farbe des Textes und der Farbe seines Hintergrunds ausreichend hoch (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 3.3 Sind auf jeder Webseite die Farben, die in den Komponenten der Benutzeroberfläche oder in den informationstragenden grafischen Elementen verwendet werden, ausreichend kontrastreich (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 4.1 Verfügt jedes voraufgezeichnete zeitbasierte Medium, falls erforderlich, über eine textuelle Transkription oder Audiodeskription (Sonderfälle ausgenommen)?
  • 4.3 Hat jeder voraufgezeichnete synchronisierte zeitbasierte Datenträger, falls erforderlich, synchronisierte Untertitel (außer in Sonderfällen)?
  • 4.5 Verfügt jedes voraufgezeichnete zeitbasierte Medium, falls erforderlich, über eine synchronisierte Audiodeskription (außer in Sonderfällen)?
  • 4.7 Ist jedes zeitbasierte Medium klar identifizierbar (Sonderfälle ausgenommen)?
  • 4.11 Ist die Abfrage jedes zeitbasierten Mediums, falls erforderlich, über die Tastatur oder ein Zeigegerät steuerbar?
  • 5.6 Ist bei jeder Datentabelle jede Spaltenüberschrift und jede Zeilenüberschrift korrekt deklariert?
  • 6.1 Ist jeder Link selbsterklärend (außer in Sonderfällen)?
  • 6.2 Hat jeder Link auf jeder Webseite eine Überschrift?
  • 7.1 Ist jedes Skript, wenn nötig, mit assistierenden Technologien kompatibel?
  • 7.3 Ist jedes Skript mit der Tastatur und mit jedem Zeigegerät steuerbar (außer in Sonderfällen)?
  • 7.5 Werden auf jeder Webseite die Statusmeldungen von assistierenden Technologien korrekt wiedergegeben?
  • 8.2 Ist der erzeugte Quellcode jeder Webseite für den angegebenen Dokumenttyp gültig (außer in Sonderfällen)?
  • 8.6 Ist bei jeder Webseite, die einen Seitentitel hat, der Seitentitel relevant?
  • 8.7 Wird auf jeder Webseite jeder Sprachwechsel im Quellcode angegeben (außer in Sonderfällen)?
  • 8.9 Auf jeder Webseite dürfen Tags nicht nur zu Präsentationszwecken verwendet werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 9.1 Wird auf jeder Webseite die Information durch die angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
  • 9.2 Ist die Struktur des Dokuments auf jeder Webseite kohärent (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 9.3 Ist auf jeder Webseite jede Liste angemessen strukturiert?
  • 10.1 Werden in der Webseite Stylesheets verwendet, um die Darstellung von Informationen zu steuern?
  • 10.2 Bleibt auf jeder Webseite der sichtbare, informationstragende Inhalt erhalten, wenn die Stylesheets deaktiviert sind?
  • 10.3 Bleiben die Informationen auf jeder Webseite verständlich, wenn die Stylesheets deaktiviert sind?
  • 10.4 Bleibt der Text auf jeder Webseite lesbar, wenn die Schriftgröße auf mindestens 200 % vergrößert wird (außer in Sonderfällen)?
  • 10.5 Werden auf jeder Webseite die CSS-Deklarationen für Elementhintergrund- und Schriftfarben korrekt verwendet?
  • 10.6 Ist auf jeder Webseite jeder Link, dessen Natur nicht offensichtlich ist, im Verhältnis zum umgebenden Text sichtbar?
  • 10.7 Ist auf jeder Webseite für jedes Element, das den Fokus erhält, die Fokussierung sichtbar?
  • 10.9 Auf jeder Webseite sollte die Information nicht nur durch Form, Größe oder Position vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 10.11 Können Inhalte auf jeder Webseite dargestellt werden, ohne dass sowohl vertikales Scrollen für ein Fenster mit einer Höhe von 256px als auch horizontales Scrollen für ein Fenster mit einer Breite von 320px verwendet wird (außer in Sonderfällen)
  • 10.12 Können auf jeder Webseite die Eigenschaften des Textabstands vom Benutzer ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität neu festgelegt werden (außer in Sonderfällen)?
  • 11.1 Hat jedes Formularfeld eine Beschriftung?
  • 11.2 Ist jede mit einem Formularfeld verbundene Beschriftung relevant (außer in Sonderfällen)?
  • 11.5 Werden in jedem Formular gleichartige Felder ggf. zusammengefasst?
  • 11.10 Wird in jedem Formular die Eingabekontrolle sinnvoll verwendet (außer in Sonderfällen)?
  • 11.13 Kann der Zweck eines Eingabefelds abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen der Felder mit den Daten des Benutzers zu erleichtern?
  • 12.1 Verfügt jeder Seitensatz über mindestens zwei verschiedene Navigationssysteme (Sonderfälle ausgenommen)?
  • 12.2 Befinden sich in jedem Seitensatz das Menü und die Navigationsleisten immer an derselben Stelle (Sonderfälle ausgenommen)?
  • 12.6 Können Bereiche, in denen Inhalte zusammengefasst sind und die in mehreren Webseiten vorkommen (Kopfbereich, Hauptnavigationsbereich, Hauptinhaltsbereich, Fußbereich und Suchmaschinenbereich), erreicht oder vermieden werden?
  • 12.7 Ist auf jeder Webseite ein Link zur Umgehung oder zum Schnellzugriff auf den Bereich mit dem Hauptinhalt vorhanden (außer in Sonderfällen)?
  • 12.8 Ist auf jeder Webseite die Tabulatorreihenfolge konsistent?
  • 13.3 Verfügt jedes herunterladbare Dokument auf jeder Webseite über eine barrierefreie Version, falls erforderlich (außer in Sonderfällen)?
  • 13.8 Ist auf jeder Webseite jeder sich bewegende oder blinkende Inhalt vom Benutzer steuerbar?
    Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Mai 2022 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer effektiven Bewertung der Konformität dieser Website mit den in RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie z. B. einer Bewertung durch einen Dritten: Temesis.

Feedback und Kontaktinformationen

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, senden Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns unter der Adresse BP 12 | L-4501 Differdange T. (352) 58 77 1-01, indem Sie uns Ihr Problem sowie die betroffene Seite beschreiben. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von spätestens einem Monat per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugänglichkeitsmangels bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem nach Ihren Wünschen zugänglichen Format übermittelt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail ;
    mündlich bei einem Gespräch oder per Telefon.

Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen sichergestellt wird

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

 

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