Der Kundendienst („Service clients“) verwaltet die Gemeindesteuern und erstellt vierteljährliche Rechnungen für die Trinkwasserversorgung, die Kanalleitungen und die Abfallsammlung. Die Abteilung ist außerdem für die Bestellung von Mülltonnen zuständig.
Die Abrechnung der kommunalen Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung erfolgt für einen Zeitraum von drei Monaten, wobei der variable Anteil (Verbrauch) mit Hilfe eines Wasserzählers ermittelt wird. Der Wasserzähler wird zweimal jährlich abgelesen:
Für die Rechnung von Januar bis März und für die Rechnung von Juli bis September werden Vorauszahlungen in Rechnung gestellt. Diese in Rechnung gestellten Vorschüsse werden dann mit der nächsten Halbjahresrechnung verrechnet. Im Allgemeinen werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage des Verbrauchs der vorangegangenen Halbjahresabrechnung berechnet.
Die Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen einer Wohnanlage werden nicht von der Gemeinde, sondern von der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage verwaltet. Die Gemeinde rechnet nur den Hauptwasserzähler einer Wohnanlage mit der Eigentümergemeinschaft nach den oben beschriebenen Modalitäten ab.
Ab dem 1. Januar 2023 ist bei den Preisschemata zwischen vier Sektoren zu unterscheiden:
Für die Rechnungsdetails der einzelnen Sektoren klicken Sie bitte auf den jeweiligen Sektor.
Jeder Haushalt und jedes Grundstück, das entweder gewerblich (Handel) oder zu anderen Zwecken genutzt wird, ist an die Müllabfuhr angeschlossen und unterliegt einer Anschlussgebühr, deren Preis 186€ pro Jahr bzw. 46,50€ pro Quartal beträgt.
So setzt sich die Rechnung für die Müllabfuhr, die alle drei Monate ausgestellt wird, wie folgt zusammen:
Die feste Gebühr ist fällig, auch wenn der Haushalt oder das Unternehmen keine Mülltonne hat.
TIPP: Denken Sie an die Mülltrennung, denn wenn Sie Ihre graue Tonne nur für nicht verwertbare Abfälle verwenden, ist Ihre Abfallrechnung niedriger. Und die Umwelt wird es Ihnen auch danken.
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