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Administrative Behördengänge

Bescheinigungen

Die folgenden Bescheinigungen sind gegen Vorlage des Personalausweises bzw. der Aufenthaltskarte/Meldebescheinigung/Aufenthaltsgenehmigung im Einwohnermeldeamt erhältlich:

  • Bescheinigung über den Wohnsitz („certificat de résidence“)
  • Bescheinigung über den verlängerten Aufenthalt („certificat de résidence élargi“)
  • Lebensbescheinigung („certificat de vie“)
  • Bescheinigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis „certificat d’inscription aux listes électorales“)
  • Bescheinigung über die elterliche Einverständniserklärung  („certificat d’autorisation parental“)

Minderjährige Kinder, die ohne Begleitung ihrer Eltern ins Ausland gehen, können eine elterliche Einverständniserklärung beantragen. Diese Bescheinigung wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Zu diesem Zweck muss sich ein Elternteil des Kindes beim Einwohnermeldeamt vorstellen, indem er folgende Angaben macht:

  • Abreise- und Rückreisedatum des Kindes
  • Reiseziel des Kindes (Land & Ort)
  • Name der Begleitperson (muss volljährig sein)

 

Es ist unbedingt erforderlich, dass ein Elternteil persönlich im Einwohnermeldeamt erscheint, da seine Unterschrift legalisiert werden muss. Diese Vollmacht muss das Kind bei sich tragen und auf Verlangen zusammen mit seinem Personalausweis oder Titel vorlegen.

Bescheinigungen über den Wohnsitz, den verlängerten Aufenthalt und die Eintragung in das Wählerverzeichnis können auch per E-Mail mit einer Kopie eines Ausweises unter: biergeramt@differdange.lu angefordert werden.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (7:30 Uhr-12 Uhr und 13:30 Uhr-17 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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