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Administrative Behördengänge

Todeserklärung

Bei einem Todesfall stellt der Arzt ein Dokument aus, in dem die Todesursache angegeben wird und das weder von den Angehörigen des Verstorbenen noch von dem Gemeindebeamten, der die Sterbeurkunde ausstellt, geöffnet werden kann. Dieses Dokument stellt die Todeserklärung dar.

Verfahren für die Todeserklärung

Grundsätzlich muss ein Todesfall innerhalb von 24 Stunden dem Standesamt der Gemeinde, in der die Person gestorben ist, gemeldet werden, d. h.

  • wenn eine Person auf dem Gebiet der Gemeinde Differdingen gestorben ist, wird die Erklärung beim/bei der Standesbeamten*in der Gemeinde Differdingen abgegeben,
  • im Falle des Todes auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde ist die Erklärung beim/bei der Standesbeamten*in der betreffenden Gemeinde abzugeben (z. B. der Todfall einer Person im Émile-Mayrisch-Krankenhaus in Esch/Alzette wird der Gemeinde Esch/Alzette gemeldet)

Die Erklärung kann abgegeben werden:

  • Entweder durch den/die Bestatter*in, der von der Familie kontaktiert wurde,
  • oder von der Person, die dem Verstorbenen am nächsten stand, oder von einer anderen Person.

Beide müssen ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.

Die Person, die für die Abgabe der Erklärung an das Standesamt verantwortlich ist, muss folgende Dokumente einreichen:

  • Ein ärztliches Attest, das den Tod und die Todesursache bescheinigt,
  • das Familienstammbuch des/der Verstorbenen, wenn möglich, oder andernfalls alle Ausweise und Dokumente, die den Verstorbenen betreffen (Heirats- oder Geburtsurkunde, Ausweispapiere),
  • bei einer Feuerbestattung das ärztliche Attest, in dem bescheinigt wird, dass es keine Anzeichen oder Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gibt sowie ein ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass der Verstorbene kein Herzschrittmacher getragen hat.

Organisation der Bestattungen

Die Beerdigung oder die Lagerung der Asche erfolgt nur auf Grund einer schriftlichen Genehmigung des/der Standesbeamten*in. Es sind verschiedene Situationen möglich:

  • Im Falle des Todes, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Differdingen ereignet, kann die Genehmigung bei der Todeserklärung beantragt werden,
  • im Falle des Todes auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde wird die Genehmigung gemäß der Beförderungsgenehmigung der Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist, ausgestellt,
  • bei einem Tod im Ausland wird die Genehmigung auf der Grundlage der dem/der Standesbeamten*in übermittelten amtlichen Angaben erteilt, wenn er/sie dies für ausreichend hält.

 

Die Einäscherung eines Verstorbenen im Großherzogtum Luxemburg darf nur mit Genehmigung des/der Standesbeamten*in des Sterbeortes erfolgen. Diese Genehmigung wird erteilt bei Präsentation von:

  • Einer Handlung, die den Wunsch des Verstorbenen nach einer Einäscherung zum Ausdruck bringt oder auf die Erklärung eines Mitglieds der engsten Familie des Verstorbenen zurückgeht,
  • einem ärztlichen Attest, das besagt, dass es keine Anzeichen oder Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gibt,
  • einem Zertifikat „Pace-maker“ (für das Krematorium bestimmt).

Ort der Bestattung oder die Lagerung der Asche

Die Bestattung auf einem der Friedhöfe der Gemeinde Differdingen ist Personen (mit oder ohne Wohnsitz) mit einer gültigen Grabstelle sowie ihren Vorfahren und Nachkommen mit ihren jeweiligen Ehepartnern vorbehalten. Verstorbene Personen können auch auf einem Gemeindefriedhof beigesetzt werden. Tatsächlich sind verschiedene Situationen möglich, wobei der/die Standesbeamte*in Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.

Im Hinblick auf die Einäscherung kann die Urne entweder in das Familiengrab oder in ein Kolumbarium gestellt werden. Die Asche kann auch auf den dafür reservierten Rasenflächen der Friedhöfe Differdingen, Niederkorn, Oberkorn und Lasauvage verstreut werden.

Es besteht die Möglichkeit, sich für eine zivile Bestattung oder eine religiöse Bestattung zu entscheiden. Die Familie kann zwischen einer Beerdigung des Sarges wählen. Alternativ kann die Asche auf dem Waldfriedhof „Bei den Gruben“ in Niederkorn oder jedem anderen Friedhof deponiert oder verstreut werden.

Wenn Sie sich für eine ziviele Zeremonie entscheiden, wird ein/e Gemeindeverantwortliche an Ihrer Seite sein und die richtigen Worte finden, die es braucht, um den Verstorbenen in einer Zeremonie zu ehren.

Vorbereitung des Nachlasses

Ein Formular über die administrativen Schritte, die im Todesfall zu unternehmen sind, wird Ihnen vom Standesbeamten des Ortes, an dem der Tod erklärt wird, ausgehändigt.

Für weitere Informationen steht Ihnen das „Biergeramt“ gerne zur Verfügung.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Coronavirus: NUR NACH VEREINBACHUNG: etatcivil@differdange.lu

 

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