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Solidaritätszuschlag 2024

Ab dem 1. März 2024 können Anträge auf die kommunale Solidaritätsbeihilfe gestellt werden.

Wer kann eine Solidaritätsbeihilfe beantragen?

Alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Hauptmelderegister der Stadt Differdingen eingetragen sind und die im Jahr 2024 eine staatliche Teuerungszulage oder eine Energieprämie erhalten haben. Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden.

Wie beantrage ich die Solidaritätszulage?

  • Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:
    Office social Differdange
    23, Grand-rue
    L-4575 Differdange
  • Oder holen Sie den Antrag am Empfang des Rathauses oder im Sekretariat des Sozialamtes ab, füllen Sie ihn aus und senden ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an obenstehende Adresse.
  • Oder vereinbaren Sie einen Termin im Sekretariat des Sozialamts, um sich beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen zu lassen.
    Tel.: 58 77 1-1551/-1552/-1550/-2234.

Formular herunterladen


Welche Zulagen werden gewährt?

Der Betrag der Solidaritätsbeihilfe (AS) beträgt 50 % des Betrags der staatlichen Teuerungszulage und/oder der Energieprämie:

HaushaltAVC + Energieprämie% zugeteiltBetrag AS
1 Person1852 €50 %926 €
2 Personen2315 €50 %1157,50 €
3 Personen2778 €50 %1389 €
4 Personen3241 €50 %1620,50 €
> 4 Personen3704 €50 %1852 €
Solidaritätsbeihilfe 2024
HaushaltEnergieprämie% zugeteiltBetrag AS
1 Person200 €50 %100 €
2 Personen250 €50 %125 €
3 Personen300 €50 %150 €
4 Personen350 €50 %175 €
> 4 Personen400 €50 %200 €
Solidaritätsbeihilfe 2024
 

Wer kann mir helfen?

Sozialamt der Stadt Differdingen
Tel.: 58771-1551/-1552/-1550/-2234
E-Mail

fns.public.lu/de/avc/montant.html

Bitte beachten Sie: Die Antragsteller erhalten keine Empfangsbestätigung. Jeder vollständige Antrag wird bearbeitet, jeder unvollständige Antrag wird an den oder die Antragsteller*in zurückgesandt.

 

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