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Administrative Behördengänge

Antrag auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

für Bürger der Europäischen Union mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz in Luxemburg

(Achtung: Die Aufenthaltskarte für europäische Bürger EXISTIERT NICHT MEHR!

Sie wurde durch die Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz oder die Anmeldebescheinigung ersetzt)

Einzureichende Dokumente

  • gültiger Personalausweis des/er Antragstellers*in 
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts des/er Antragstellers*in in Luxemburg für 5 Jahre 
  • Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde, in der der/ie Antragsteller*in derzeit wohnt und ggf. die Wohnsitzbescheinigung(en) der Gemeinde(n), in der/denen der/ie Antragsteller*in zuvor  – bis zu 5 Jahren  – gewohnt hat

Für das Familienmitglied

  • Haushaltszusammensetzung („composition de ménage“) der Gemeinde, in der der/ie Antragsteller*in und das Familienmitglied (= Vater oder Mutter oder Ehe- oder Lebenspartner) derzeit leben und ggf. die Wohnsitzbescheinigung(en) der Gemeinde(n), in der/denen das Familienmitglied zuvor gelebt hat –  bis zu 5 Jahre zurückliegend

guichet.lu

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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