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Administrative Behördengänge

Eine Geburt anmelden

Alle Geburten müssen innerhalb von fünf Kalendertagen (Tag der Entbindung nicht mitgerechnet) bei einem Standesbeamten der Gemeinde gemeldet werden.

Dokumente, die bei der Anmeldung einer Geburt vorzulegen sind:

  • ärztliche Geburtsurkunde,
  • Familienbuch oder falls nicht vorhanden, die Ausweispapiere des Anmelders und der Mutter,
  • Wichtig für das erste gemeinsame Kind: Wenn ein Elternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Großherzogtum geboren ist: + gemeinsame Erklärung über die Namensgebung, die von den Eltern unterzeichnet wird.

Nach der Geburtserklärung:

Das Standesamt stellt Ihnen vollständige Kopien der Geburtsurkunde aus, von denen eine Kopie zu übergeben ist an:

  • Ihren Arbeitgeber,
  • die Zukunftskasse („Caisse pour l’Avenir des Enfants“, BP 394, L-2013 Luxemburg) zusammen mit dem Antrag auf Familien- und Geburtsbeihilfe,
  • Ihre Krankenkasse.

Und eventuell:

  • an die „Caisse Médico-Chirurgicale“ (CMCM),  wenn Sie dort versichert sind),
  • an Ihre Versicherungsgesellschaft (Lebensversicherung),
  • an das Ministerium für Wohnungswesen (wenn Sie Wohngeld erhalten),
  • an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes in Luxemburg (wenn Sie nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen).

Ausweisdokument für Ihr Kind: 

Das Kind besitzt die luxemburgische Staatsbürgerschaft:

  • Antrag bei der Dienststelle Biergeramt Ihrer Wohngemeinde (wenn Sie nicht im Großherzogtum wohnen: Antrag beim CTIE),
  • andere als luxemburgische Staatsbürgerschaft: Antrag bei Ihrer Botschaft/Ihrem Konsulat (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft/Ihr Konsulat).
 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
E-Mail
Während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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