Alle Geburten müssen innerhalb von fünf Kalendertagen (Tag der Entbindung nicht mitgerechnet) bei einem Standesbeamten der Gemeinde gemeldet werden.
Dokumente, die bei der Anmeldung einer Geburt vorzulegen sind:
- ärztliche Geburtsurkunde,
- Familienbuch oder falls nicht vorhanden, die Ausweispapiere des Anmelders und der Mutter,
- Wichtig für das erste gemeinsame Kind: Wenn ein Elternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Großherzogtum geboren ist: + gemeinsame Erklärung über die Namensgebung, die von den Eltern unterzeichnet wird.
Nach der Geburtserklärung:
Das Standesamt stellt Ihnen vollständige Kopien der Geburtsurkunde aus, von denen eine Kopie zu übergeben ist an:
- Ihren Arbeitgeber,
- die Zukunftskasse („Caisse pour l’Avenir des Enfants“, BP 394, L-2013 Luxemburg) zusammen mit dem Antrag auf Familien- und Geburtsbeihilfe,
- Ihre Krankenkasse.
Und eventuell:
- an die „Caisse Médico-Chirurgicale“ (CMCM), wenn Sie dort versichert sind),
- an Ihre Versicherungsgesellschaft (Lebensversicherung),
- an das Ministerium für Wohnungswesen (wenn Sie Wohngeld erhalten),
- an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes in Luxemburg (wenn Sie nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen).
Ausweisdokument für Ihr Kind:
Das Kind besitzt die luxemburgische Staatsbürgerschaft:
- Antrag bei der Dienststelle Biergeramt Ihrer Wohngemeinde (wenn Sie nicht im Großherzogtum wohnen: Antrag beim CTIE),
- andere als luxemburgische Staatsbürgerschaft: Antrag bei Ihrer Botschaft/Ihrem Konsulat (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft/Ihr Konsulat).
Kontakt & Infos
Biergeramt
T.: 58 77 1-01
E-Mail
Während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)
Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.