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Administrative Behördengänge

Verpflichtungserklärung

Mit dieser Bescheinigung über die Übernahme der Verantwortung verpflichtet sich der/die Bürger *in gegenüber einem/einer Ausländer*in und dem luxemburgischen Staat, die Kosten des Aufenthalts, einschließlich der Gesundheitskosten, und die Rückkehr des/der Ausländers*in für einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen. Während eines Zeitraums von zwei Jahren haftet er gegenüber dem Staat gesamtschuldnerisch für die Erstattung der Kosten des Aufenthalts des/der Ausländers*in, einschließlich der Gesundheitskosten, und der Rückreise des/der Ausländers*in und muss gegebenenfalls die vom luxemburgischen Staat getragenen Aufenthalts- oder Rückführungskosten erstatten.

Der Bürge wird von seiner Verpflichtung entbunden, wenn er den Nachweis erbringt, dass der/die Ausländer*in den Schengen-Raum verlassen hat. Der Bürge kann seine Verpflichtung zur Übernahme der Verantwortung nur dann zurücknehmen, wenn der/die Minister*in oder sein/e Beauftragter/Beauftragte eine neue, von einer anderen Person eingegangene Verpflichtung akzeptiert oder wenn dem Begünstigten der Übernahme der Verantwortung eine Aufenthaltsgenehmigung auf anderer Grundlage erteilt wurde.

Achtung: Die Verpflichtungserklärung ist nur ein erster Schritt, der im Rahmen eines Visumantrags, eines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung oder einer Meldeerklärung zu erfolgen hat. Ihre Annahme stellt keine Genehmigung zur Einreise oder zum Aufenthalt in Luxemburg dar und greift der Entscheidung nicht vor, die nach Prüfung des Visumantrags oder des Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung oder aufgrund der Eintragungserklärung getroffen wird.

Die Verpflichtungserklärung wird von unserem „Biergeramt“ ausgestellt.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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