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Administrative Behördengänge

Wählerverzeichnisse

Im Großherzogtum besteht für alle im Wählerverzeichnis eingetragenen luxemburgischen und ausländischen Wähler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Wahlpflicht.

Personen, die am Wahltag über 75 Jahre alt sind, sind von der Wahlpflicht befreit. Sie bleiben jedoch im Wählerverzeichnis eingetragen und können, wenn sie es wünschen, an den Wahlen teilnehmen.

Wahlen

  • Die Kommunalwahlen stehen allen Luxemburgern und allen nicht-luxemburgischen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg offen. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Schengenraums müssen:
    • Ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben,
    • zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis dort ansässig sein.

    Andere ausländische Staatsangehörige müssen:

    • über eine gültige Aufenthaltskarte oder einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen,
    • ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben,
    • zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung in die Wählerliste dort ansässig sein.
  • Die Europawahlen stehen allen luxemburgischen Staatsbürger*innen und allen anderen in Luxemburg ansässigen Bürger*innen der Europäischen Union offen.
  • Die Parlamentswahlen stehen allen Personen offen, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen.

Im Ausland wohnhafte Luxemburger*innen sind nicht mehr wahlberechtigt, können aber an der Briefwahl teilnehmen. Diese Anfrage ist an die letzte Wohngemeinde vor ihrer Abreise ins Ausland zu richten.

Eintragung in die Wählerverzeichnisse

Jede/r Staatsangehörige, der/die sich an den Wahlen beteiligen möchte, muss sich, sobald er/sie die Bedingungen erfüllt, zu den betreffenden Wahlen eintragen.

Der Antrag auf Eintragung ist auf folgende Arten möglich:

  1. entweder durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beim „Biergeramt“ und durch Unterzeichnung des vom Beamten ausgedruckten Antragsformulars
  2. durch Online-Einreichung über MyGuichet.lu
 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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