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Der Wald: ein Ort für alle

In Differdingen haben wir das Glück, Wälder und mehrere Naturschutzgebiete rund um die Stadt zu haben. Natürlich sind diese Wälder beliebt bei Wanderern, Radfahrern, Familien, Senioren oder Hundebesitzern, die diesen Raum mit den Tieren und Pflanzen des Waldes teilen.

Damit dieses Zusammenleben reibungslos verläuft, ist es wichtig, bestimmte Regeln für Hunde zu kennen:

  • Ein Hund muss im Wald nicht an der Leine geführt werden, aber er muss jederzeit unter der Kontrolle seines Besitzers bleiben. Mit anderen Worten: Der Hund muss zu seinem Besitzer zurückkehren, sobald er gerufen wird. Wenn Sie Zweifel an seinem Gehorsam haben, sollten Sie ihn an der Leine führen – vor allem, wenn er stark auf andere Tiere oder Spaziergänger reagiert.
  • Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, wenn Sie anderen Hunden begegnen oder wenn ein Spaziergänger Ihnen sagt, dass er Angst vor Hunden hat.
  • Um Unfälle zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund an der Leine führen, wenn Sie sich Radfahrern nähern.

 

In Naturschutzgebieten können zusätzliche Regeln gelten:

  • Hunde dürfen nicht umherstreifen – das heißt, sie dürfen die Wege nicht verlassen, um die Tiere im Wald nicht zu stören.
  • Lesen Sie die Informationen auf den Schildern. Zu bestimmten Zeiten im Jahr (je nach Fortpflanzung der Tiere) oder wenn andere Tiere (z. B. Schafe) in dem Gebiet weiden, müssen Hunde angeleint werden.

Bitte beachten Sie: Einige potenziell gefährliche Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.

Der Besitzer ist immer für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Von jedem Spaziergänger wird erwartet, dass er weiß, welche Vorschriften und Einschränkungen an welchem Ort gelten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hundegesetz:

https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2008/05/09/n2/jo

 

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