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Administrative Behördengänge

Beglaubigte Kopien

Eine beglaubigte Kopie ist ein mit dem Original identisches Duplikat, wobei die Person, die eine Kopie ausstellt, sicherstellt, dass diese mit dem Original übereinstimmt.

Zu befolgende Vorgehensweise

Um eine beglaubigte Kopie ausgestellt zu bekommen, muss der Antragsteller mit dem zu kopierenden Originaldokument zur Dienststelle Biergeramt gehen.

  • Die beglaubigten Kopien werden von einem Beamten vor Ort von dem vom Antragsteller vorgelegten Originaldokument erstellt.
  • Bei Zweifeln an der Echtheit einer beglaubigten Kopie aus einem Nicht-EU-Land kann die betreffende Verwaltung verlangen, dass die Kopie in der Botschaft legalisiert oder mit der Haager Apostille versehen wird.
  • Das Einwohnermeldeamt ist nicht in der Lage, eine beglaubigte Abschrift eines Personenstandsregisters (Geburt, Heirat, Tod) zu erstellen.

Das Gesetz vom 29. Mai 2009 zur Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage einer beglaubigten Kopie eines Originaldokuments hat zur Folge, dass in einem Verwaltungsverfahren, an dem der Staat, die Gemeinden oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt sind, die Beglaubigung einer mit dem Original übereinstimmenden Kopie eines von einer luxemburgischen Verwaltungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ausgestellten Dokuments, das in diesem Verfahren vorzulegen ist, nicht mehr verlangt werden kann.

 

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
E-Mail
Während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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