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Administrative Behördengänge

Biometrischer Personalausweis

Der Besitz eines Personalausweises ist für jede Person mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft, die mindestens 15 Jahre alt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer luxemburgischen Gemeinde hat, obligatorisch. Für Luxemburger*innen unter 15 Jahren ist der Personalausweis nicht obligatorisch, er wird jedoch auf Antrag ausgestellt. Für Minderjährige ist sie jedoch obligatorisch, wenn Sie Luxemburg
verlassen.

Der Antrag ist von der betreffenden Person zu stellen. Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds obligatorisch.

Das Foto wird direkt in der Gemeinde mit den dort installierten Geräten aufgenommen, die den ICAO-Standards entsprechen.

Die normale Frist für die Ausstellung von Personalausweisen beträgt normalerweise zehn Arbeitstage ab dem Tag der Antragstellung. Das genaue Datum wird Ihnen bei der Anmeldung mitgeteilt.

Alle erwachsenen Bürger*innen können über zwei Zertifikate auf ihrem Personalausweis verfügen, die ihnen dies ermöglichen:

  • Dokumente und Online-Transaktionen elektronisch zu unterzeichnen, wobei der rechtliche Wert der handschriftlichen Unterschrift entspricht,
  • um eine sichere Verbindung zu mehreren staatlichen und privaten Online-Anwendungen herzustellen.

Die Aktivierung der Zertifikate ist optional und wird bei der Antragstellung entschieden.

Der für die Ausstellung eines Personalausweises im Voraus zu zahlende Betrag beträgt:

  • 14 € für einen 10 Jahre gültigen Personalausweis (Inhaber*inüber 15 Jahre)
  • 10 € für einen 5 Jahre gültigen Personalausweis (Inhaber*in zwischen 4 und 15 Jahren)
  • 5 € für einen 2 Jahre gültigen Personalausweis (Inhaber*in weniger als 4 Jahre alt);
  • 45 € für ein beschleunigtes Verfahren

Der Betrag ist auf das luxemburgische Postscheckkonto des staatlichen Informationstechnologiezentrums einzuzahlen:

Kontonummer: IBAN LU44 1111 7028 7715 0000
Name des Begünstigten: TS-CE CTIE Personalausweise
B.P.1111 | L-1011 Luxemburg
BIC-Code: CCPLLULL
Mitteilung: Nachname(n) und Vorname(n) des/der Ausweisinhaber(s)

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • der abgelaufene Personalausweis oder eine von der Polizei ausgestellte Verlust-/Diebstahlsanzeige
  • den Nachweis über die Zahlung der oben genannten Gebühr (Kopie der Überweisung)

Die derzeitigen Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und werden nur unter den folgenden Bedingungen verlängert:

  1. nach Ablauf der auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdauer (weniger als drei Monate),
  2. wenn das Lichtbild des Inhabers nicht mehr seinem aktuellen Erscheinungsbild entspricht,
  3. wenn die Karte verloren, gestohlen oder beschädigt wurde,
  4. bei Änderung des/der Nachnamen oder des/der Vornamen und bei Hinzufügung oder Entfernung des, Namens des lebenden oder verstorbenen Ehepartners,
  5. Wenn die Identifikationsnummer geändert wird.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Biergeramt.

Für Babys unter 12 Monaten können Sie ein Foto mitbringen, das Sie selbst gemacht haben oder das von einem professionellen Fotografen gemacht wurde und den ICAO-Normen entspricht.

Vereinbaren Sie einen Termin: rdv.differdange.lu

Weitere Informationen über die Verfahren finden Sie unter guichet.lu.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

ACHTUNG: die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist nur nach Terminvereinbarung möglich: rdv.differdange.lu

 

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