Die Beihilfe wird allen volljährigen Bürgern gewährt, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen im Vorjahr die Lebenshaltungskostenbeihilfe oder die FNS-Energiebeihilfe erhalten haben.
- Sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni des laufenden Jahres im Hauptregister der Gemeinde Differdingen eingetragen sein.