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Administrative Behördengänge

Teuerungszulage

Der Fonds gewährt auf Antrag für das Jahr 2021 eine Teuerungszulage („allocation de vie chère“) für Haushalte mit niedrigem Einkommen gemäß den in der Regierungsverordnung des Rates festgelegten Bedingungen und Modalitäten.

Die Höhe der Zulage wird auf der Grundlage der Zusammensetzung des Haushalts des Antragstellers festgelegt. Das Haushaltseinkommen darf die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Zuschuss ist von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Achtung

Die Anträge sind vor dem 30. September 2021 unter Verwendung des Formulars einzureichen, das der Nationale Solidaritätsfonds und die Stadt Differdingen den Interessenten zur Verfügung stellen.

Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen:

  • einen von Ihrer Bank ausgestellten Kontoauszug (RIB),
  • eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Meldebescheinigung, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländerkarte) für jede erwachsene Person, die nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt,
  • Der Antrag muss von allen volljährigen Bewerbern oder ihrem/r gesetzlichen Vertreter*in unterschrieben werden. Als Bewerber*innen gelten alle Personen, die zum Haushalt gehören. Der/Die Hauptantragsteller*in ist verpflichtet, alle Personen anzugeben, die zum Haushalt gehören.

Bitte beachten Sie, dass der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antrag an den Nationalen Solidaritätsfonds, der für die Leistung zuständige Verwaltung, zurückgesandt werden muss.

Wichtig

Es ist nicht mehr notwendig, eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung („certificat de composition de ménage“) und eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung („certificat de résidence élargi“) beizufügen. Die Unterlagen, die Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, sind auf der letzten Seite des Formulars aufgeführt.

Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt und gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der Verordnung an den/die Antragsteller*in zurückgesandt.

Tabelle der Einkommensgrenzeimite 2021

Formulaire Allocation de vie chère

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T. 58 77 1-01
E-mail

Während der Bürozeiten (8:00-11:30 Uhr und 13:30-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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