Mietkommission

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Die Mietkommission von Differdingen ist eine Vermittlungsstelle zwischen Vermietern und Mietern. Im Falle eines Streits zwischen den beiden Parteien über die Höhe der Miete oder des investierten Kapitals dient die Kommission als letzte Instanz – kostenlos!  – um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die Hauptaufgabe der Kommission besteht darin, die Parteien zu versöhnen. Gegebenenfalls kann sie beschließen, die Miete zu senken oder zu erhöhen, oder sogar die Vorauszahlungen zu ändern. Die Mietkommission besteht aus einem Vorsitzenden, einem Mieter-Beisitzer und einem Eigentümer-Beisitzer, um eine ausgewogene Beratung zu gewährleisten.

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, die eine Inanspruchnahme der Mietkommission erfordert, zögern Sie nicht, sich an die Abteilung für Wohnraum der Stadt Differdingen zu wenden.

ACHTUNG: Die Kommission kann keine Anträge bearbeiten, die während der ersten sechs Monate eines Mietverhältnisses eingehen.

Wie soll man vorgehen?

Vor der Einleitung des Verfahrens ist es immer ratsam, zunächst das Gespräch mit der anderen Partei zu suchen, um eine Einigung zu erzielen.

Wenn dies nicht gelingt, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sie senden ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die andere Partei, in dem Sie erklären, dass Sie mit der Höhe oder Änderung der Miete nicht einverstanden sind und bei der Mietkommission eine Mietsenkung oder -erhöhung beantragen möchten.
  2. Sie sollten mindestens einen Monat nach Absendung des Schreibens warten, bevor Sie die Angelegenheit an die Kommission weiterleiten. Senden Sie einen Antrag (es kann ein einfacher Brief sein) an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium.
  3. Die Kommission wird einen Termin für eine Sitzung anberaumen, zu der Sie und die andere Partei eingeladen werden und Gelegenheit haben, Ihre Argumente vorzutragen.
  4. Kommt eine Schlichtung zustande, wird ein Protokoll erstellt und von allen Parteien unterzeichnet. Kommt es zu keiner Schlichtung, kann die Kommission über die Höhe der Miete oder der Vorauszahlungen entscheiden. Eine Änderung der Miete ist jedoch nur möglich, wenn die letzte Änderung mindestens zwei Jahre zurückliegt.
  5. Wenn Sie die Entscheidung der Behörde anfechten, müssen Sie sich an den Friedensrichter wenden.

Sollten Sie Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, sich an die Abteilung für Wohnraum der Stadt Differdingen zu wenden.

 

Kontakt

Abteilung für Wohnen
T. 58 77 1 -1243/-1334
logement@differdange.lu

 

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