Die Stadt Differdingen bietet Zuschüsse für Energieberatung, die Einrichtung, Installation oder den Kauf von Anlagen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Förderung alternativer Energien.
Der Subventionsantrag muss zusammen mit den Belegen spätestens sechs Monate nach Erhalt der Rechnung oder gegebenenfalls sechs Monate nach Erhalt des staatlichen Zuschusses eingereicht werden.
In unserem Gemeindereglement finden Sie die verschiedenen Zuschüsse und die entsprechenden Bedingungen.