Jetzt
Gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumordnung und Stadtentwicklung, insbesondere Artikel 30 – Verfahren, wird die Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass mehrere Projekte zur punktuellen Änderung des Plan de repérage du plan d’aménagement particulier« quartier existant» (PAP QE)
betreffend
die vom Büro Zeyen+Baumann s.àr.l. im Auftrag der Stadt Differdingen ausgearbeitet wurden, zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit beim technischen Dienst der Stadt Differdingen hinterlegt werden.
Alle Bemerkungen zu diesen Entwürfen für punktuelle Änderungen des Plan de repérage du plan d’aménagement particulier« quartier existant» (PAP QE) müssen innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich beim Schöffenkollegium eingereicht werden. Die Akte wird während der gleichen Frist zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgehalten (bitte vereinbaren Sie einen Termin, Tel. 58 77 1 – 1617) und kann auch in der unten stehenden Rubrik eingesehen werden.
Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.
Wiedergabe beenden