Bürgerhaushalt

A- A+

Der Bürgerhaushalt ist mit einem Betrag von 100.000 € ausgestattet, um Projekte von allgemeinem Interesse zu realisieren, die darauf abzielen, die Lebensqualität zu verbessern, kollektive Ansätze und das Zusammenleben auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Differdingen zu fördern.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in der ersten Phase durch den Begleitausschuss (50.000 €) und in der zweiten Phase durch eine Bürgerabstimmung (50.000 ) über die Plattform Hoplr.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen in den Kompetenzbereich der Gemeinde fallen und können einem oder mehreren der Themenbereiche Zusammenleben, Soziales und Solidarität, Umwelt, Stadtplanung, Mobilität, Kultur und Kulturerbe, Digitales, Kinder oder Jugend, Sport usw. zugeordnet werden.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Zulässigkeitskriterien.

Auflagen

Projekt einreichen

Alle Einwohner und grenzüberschreitenden Arbeitnehmer über 16 Jahre sowie Gruppen oder Vereine können ein Projekt vorschlagen.

Die Projekte können von Einzelpersonen oder Gruppen eingereicht werden, wobei pro Projekt eine verantwortliche Person benannt werden muss und pro Person maximal ein Projekt eingereicht werden kann.

Gewählte Vertreter und Mitglieder des Begleitausschusses können keine Projektträger sein.

Wie kann ich mein Projekt einreichen? Der Projektantrag kann online ausgefüllt oder heruntergeladen werden und an die Dienststelle Vivre Ensemble geschickt werden.

Ville de Differdange
Département du vivre ensemble
16-18, avenue de la Liberté
L-4601 Differdange

Zulässigkeitskriterien

Die Projekte werden von den kommunalen Dienststellen auf ihre Zulässigkeit und ihre rechtliche, technische und finanzielle Durchführbarkeit geprüft. Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen sich an einem öffentlichen Ort befinden oder eine Dienstleistung auf kommunaler Ebene sein.
  • Sie müssen von allgemeinem Interesse und für alle frei und kostenlos zugänglich sein.
  • Sie müssen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen.
  • Es dürfen keine Betriebskosten (Dienstleistungen, Personalkosten) entstehen, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen.
  • Sie müssen technisch und rechtlich umsetzbar sein.
  • Sie dürfen nicht bereits in Ausführung sein.
  • Sie dürfen den Höchstbetrag von 25.000 € pro Projekt nicht überschreiten.
  • Sie dürfen nicht Gegenstand einer projektbezogenen finanziellen Vergütung des Projektträgers oder seiner Organisation sein (Interessenkonflikt).
  • Sie dürfen keine politischen, religiösen oder diskriminierenden Elemente enthalten.
  • Sie müssen die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung respektieren.

Die Projekte werden vom Begleitausschuss auf Grundlage der Zulassungskriterien validiert oder abgelehnt.

Projektträger mit ähnlichen Ideen werden eingeladen, sich für eine mögliche Fusion zusammenzuschließen.

Schritte / Ablauf

Bürgerhaushalt 2025 – Verschiedene Phasen

Phase 1: Aufruf zur Einreichung von Projekten (15.01.2025-15.04.2025)
Phase 2: Analyse der Projekte (15.04.2025-15.06.2025)
Phase 3: Auswahl der Projekte durch das Komitee – nicht zur Bürgerabstimmung vorgelegt (15.06.2025-15.07.2025)
Phase 4: Umsetzung der vom Komitee ausgewählten Projekte (15.07.2025-31.12.2025)
Phase 5: Bürgerabstimmung über die in Frage kommenden Projekte (15.07.2025-15.09.2025)
Phase 6: Bekanntgabe der ausgewählten Projekte – Ergebnis des Bürgervotums (15.09.2025-30.09.2025)
Phase 7: Umsetzung der von den Bürgern ausgewählten Projekte (01.10.2025-31.12.2025)

Der Bürgerhaushalt beträgt insgesamt 100.000 €, von denen 50.000 € vom Begleitausschuss und 50.000 € durch Bürgerabstimmung (auf der Plattform Hoplr) vergeben werden. Den ausgewählten Vorschlägen wird ein Budget für ihre Umsetzung zugewiesen. Die zweite Auswahl aller anderen förderfähigen Projekte erfolgt durch die partizipative Befragung der Einwohner auf der Hoplr-Plattform. Die Projekte werden durch die Arbeitsgruppen umgesetzt.

Bürgerabstimmung

Eine erste Auswahl der förderfähigen Projekte wird vom Begleitausschuss getroffen, mit einer Obergrenze in Höhe der Hälfte des Bürgerhaushalts (50.000). Die Projekte werden nach ihren Auswirkungen auf das Zusammenleben, die Beteiligung der Einwohner, die Verteilungsgerechtigkeit auf kommunaler Ebene und einer sozialen Kosten-Nutzen-Analyse bewertet. Diese erste Auswahl ermöglicht eine schnelle Umsetzung und eine Verteilung der Projekte über das ganze Jahr.

Eine zweite Auswahl aller anderen förderfähigen Projekte wird durch die partizipative Methode der Einwohner (Bürgerabstimmung) auf der Hoplr-Plattform im September getroffen. Die Projekte mit der höchsten Zustimmung werden zur Umsetzung ausgewählt, bis das Bürgerbudget erschöpft ist.

Begleitausschuss

Der Ausschuss setzt sich aus den vom Projekt betroffenen Gemeindediensten zusammen. Die Zusammensetzung des Komitees kann daher je nach Projekt variieren.

Der Begleitausschuss überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf aller Phasen des Bürgerhaushalts. Die Entscheidungen des Begleitausschusses werden vom Schöffenkollegium geprüft und bestätigt.

Kommunikation

Der Bürgerhaushalt sieht eine Strategie der Kommunikation und Transparenz vor.

Informationen über den Bürgerhaushalt werden regelmäßig auf der Website und in den sozialen Netzwerken der Gemeinde veröffentlicht. Die umgesetzten Vorschläge und Projekte werden in Form von Einweihungsfeiern, detaillierten Informationen usw. vorgestellt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über die verschiedenen Schritte und geplanten Fristen informiert.

Die Projekte werden auf den verschiedenen Kommunikationskanälen der Stadt in anonymisierter Form vorgestellt und ihre Entwicklung weiterverfolgt.

 

Kontakt

Abteilung für Chancengleichheit
T. 58 77 1-1560 / –1558
egalitedeschances@differdange.lu

 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden