Grundsätzlich muss ein Todesfall innerhalb von 24 Stunden dem Standesamt der Gemeinde, in der die Person gestorben ist, gemeldet werden, d. h.
- wenn eine Person auf dem Gebiet der Gemeinde Differdingen gestorben ist, wird die Erklärung beim Standesbeamten der Gemeinde Differdingen abgegeben,
- im Falle des Todes auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde ist die Erklärung beim Standesbeamten der betreffenden Gemeinde abzugeben (z. B. der Todfall einer Person im Émile-Mayrisch-Krankenhaus in Esch/Alzette wird der Gemeinde Esch/Alzette gemeldet)
Die Erklärung kann abgegeben werden:
- Entweder durch den Bestatter, der von der Familie kontaktiert wurde,
- oder von der Person, die dem Verstorbenen am nächsten stand, oder von einer anderen Person.
Die Person muss ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.
Die Person, die für die Abgabe der Erklärung an das Bürgeramt verantwortlich ist, muss folgende Dokumente einreichen:
- Ein ärztliches Attest, das den Tod und die Todesursache bescheinigt,
- das Familienstammbuch des Verstorbenen, wenn möglich, oder andernfalls alle Ausweise und Dokumente, die den Verstorbenen betreffen (Heirats- oder Geburtsurkunde, Ausweispapiere),
- bei einer Feuerbestattung das ärztliche Attest, in dem bescheinigt wird, dass es keine Anzeichen oder Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gibt sowie ein ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass der Verstorbene kein Herzschrittmacher getragen hat.