Jetzt
Im Falle eines Wohnortwechsels innerhalb der Stadt Differdingen ist jeder/jede Bürger*in verpflichtet, dies innerhalb von acht Tagen nach Bezug des neuen Wohnsitzes beim „Biergeramt“ zu melden.
Einzureichende Dokumente:
Online-Dienst
Ein neues Online-Verfahren für den Wohnsitzwechsel im Falle eines Umzugs (auf luxemburgischem Gebiet von einer Gemeinde in eine andere, innerhalb der Gemeinde oder ins Ausland) ist jetzt über MyGuichet (www.myguichet.lu ) verfügbar.
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