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Ab sofort können Anträge auf die kommunale Solidaritätsbeihilfe gestellt werden.
Alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt ihres Antrags seit mehr als 6 Monaten des laufenden Jahres im Hauptregister der Stadt Differdingen eingetragen sind und die im Jahr 2025 eine staatliche Teuerungszulage und/oder Energieprämie erhalten haben.
Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden.
Bis zum 28. Februar 2026 abzugeben oder per Post einzusenden
Bitte nicht per E-Mail einsenden!
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
Nur vollständige und innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt!
Der Betrag der Solidaritätsbeihilfe (AS) beträgt 50 % des Betrags der staatlichen Teuerungszulage und/oder der Energieprämie:
Haushalt | AVC + Energieprämie | % zugeteilt | Betrag AS |
1 Person | 2417 € | 50 % | 1208,50 € |
2 Personen | 3022 € | 50 % | 1511 € |
3 Personen | 3627 € | 50 % | 1813,50 € |
4 Personen | 4232 € | 50 % | 2116 € |
> 4 Personen | 4837 € | 50 % | 2418,50 € |
Haushalt | Energieprämie | % zugeteilt | Betrag AS |
1 Person | 600 € | 50 % | 300 € |
2 Personen | 750 € | 50 % | 375 € |
3 Personen | 900 € | 50 % | 450 € |
4 Personen | 1050 € | 50 % | 525 € |
> 4 Personen | 1200 € | 50 % | 600 € |
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