Einzureichende Dokumente
- Geburtsurkunde (vollständige Kopie mit den Namen des Vaters und der Mutter), die weniger als drei Monate alt ist, wenn sie im Großherzogtum Luxemburg ausgestellt wurde, und weniger als sechs Monate alt, wenn sie im Ausland ausgestellt wurde
- Wohnsitzbescheinigung (mit Angabe des Zivilfstandes) für jeden der zukünftigen Ehepartner, der nicht seit mindestens sechs Monaten seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der Stadt Differdingen hat
- Gegebenenfalls Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
- Heiratsurkunde mit Vermerk der Scheidung oder Abschrift des Scheidungsurteils
- Geburtsurkunden der zu legitimierenden Kinder
Wichtige Informationen für das Brautpaar
Kinder
Wenn ein Kind vor der Eheschließung geboren wird, muss die Anerkennung vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Das Kind kann nicht den Status eines ehelichen Kindes haben, wenn die Anerkennung nicht vor der Ehe erfolgt ist.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Dokumente stempel- und kanzleigebührenpflichtig sind. Daraus folgt, dass alle Akten vor der Veröffentlichung der Ehe in den Händen des beauftragten Beamten in bar bezahlt werden müssen! Geschätzte Kosten (variabel je nach den zu erstellenden Dokumenten): zwischen 10 und 20 Euro/Ehe.
Kontakt & Infos
Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)
Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.