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Im Großherzogtum besteht für alle im Wählerverzeichnis eingetragenen luxemburgischen und ausländischen Wähler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Wahlpflicht.
Personen, die am Wahltag über 75 Jahre alt sind, sind von der Wahlpflicht befreit. Sie bleiben jedoch im Wählerverzeichnis eingetragen und können, wenn sie es wünschen, an den Wahlen teilnehmen.
Die Kommunalwahlen stehen allen Luxemburgern und allen nicht-luxemburgischen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg offen. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Schengenraums müssen:
Andere ausländische Staatsangehörige müssen:
Die Europawahlen stehen allen luxemburgischen Staatsbürgern und allen anderen in Luxemburg ansässigen Bürgern der Europäischen Union offen.
Die Parlamentswahlen stehen allen Personen offen, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen.
Im Ausland wohnhafte Luxemburger sind nicht mehr wahlberechtigt, können aber an der Briefwahl teilnehmen. Diese Anfrage ist an die letzte Wohngemeinde vor ihrer Abreise ins Ausland zu richten.
Jeder Staatsangehörige, der sich an den Wahlen beteiligen möchte, muss sich, sobald er die Bedingungen erfüllt, zu den betreffenden Wahlen eintragen.
Der Antrag auf Eintragung ist auf folgende Arten möglich:
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