Bezahlbarer Wohnraum

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Mit dem unten stehenden Online-Formular können Sie einen Antrag auf eine erschwingliche Wohnung stellen. Der Antrag ist nur auf Französisch verfügbar.

Die Auswahl der Anträge und die Berechnung des zu zahlenden Betrags erfolgen gemäß dem Gesetz über bezahlbaren Wohnraum und dem geänderten Gesetz vom 25. Februar 1979 über Wohngeld.

Die Förderkriterien sind in Artikel 55 des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum festgelegt.

Per Post zugesandte Anträge werden nicht angenommen!

Kriterien für die Anspruchsberechtigung

Kriterien für die Anspruchsberechtigung von Mietinteressenten und Mietern

Der Mietinteressent muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen erschwinglichen Mietvertrag abschließen zu können:

  1. Der Mietinteressent ist eine natürliche Person, die am Tag der Antragstellung volljährig ist;
  2. Kein Mitglied der häuslichen Gemeinschaft des Antragstellers ist Eigentümer, Nutznießer, Erbpächter oder Nutznießer eines Wohnrechts von mehr als einem ungeteilten Drittel einer anderen Wohnung im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland;
  3. Das monatliche Einkommen des Antragstellers und der Mitglieder seiner häuslichen Gemeinschaft liegt unter oder entspricht der Förderungshöchstgrenze, die je nach Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft gemäß der Tabelle in Anhang II festgelegt wird;
  4. Der Antragsteller und die Mitglieder seiner häuslichen Gemeinschaft verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten gemäß dem geänderten Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und die Einwanderung.

Gesetz über bezahlbaren Wohnraum

Obergrenze für die Anspruchsberechtigung

Obergrenze für die Anspruchsberechtigung von Mietern

Das monatliche Einkommen der häuslichen Gemeinschaft wird gemäß Artikel 56 bestimmt, mit Ausnahme des Kindergeldes, das nicht berücksichtigt wird.

Art der häuslichen Gemeinschaft Zulässigkeitsgrenze | Monatliches Einkommen (Euro)
1 Erwachsener 3185
2 Erwachsene – 0 Kinder 4890
1 oder 2 Erwachsene – 1 Kind 5770
1 oder 2 Erwachsene – 2 Kinder 6525
1 oder 2 Erwachsene – 3 Kinder 7090
Zusätzliches Kind 790
Zusätzlicher Erwachsener 1050
Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf die Anwendung der gleitenden Lohnskala von 921,41.

Einzureichende Dokumente

Liste der einzureichenden Dokumente (Version vom 9.3.2023)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Wohnraum: logement@differdange.lu

Demande d’inscription : Logements abordables

 

Kontakt

Abteilung für Wohnen
T. 58 77 1 -1243/-1334 / –1357
logement@differdange.lu

 

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