Kriterien für die Anspruchsberechtigung von Mietinteressenten und Mietern
Der Mietinteressent muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen erschwinglichen Mietvertrag abschließen zu können:
- Der Mietinteressent ist eine natürliche Person, die am Tag der Antragstellung volljährig ist;
- Kein Mitglied der häuslichen Gemeinschaft des Antragstellers ist Eigentümer, Nutznießer, Erbpächter oder Nutznießer eines Wohnrechts von mehr als einem ungeteilten Drittel einer anderen Wohnung im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland;
- Das monatliche Einkommen des Antragstellers und der Mitglieder seiner häuslichen Gemeinschaft liegt unter oder entspricht der Förderungshöchstgrenze, die je nach Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft gemäß der Tabelle in Anhang II festgelegt wird;
- Der Antragsteller und die Mitglieder seiner häuslichen Gemeinschaft verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten gemäß dem geänderten Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und die Einwanderung.