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Bürgerhaushalt: Aufruf zur Einreichung von Projekten

Der Bürgerhaushalt ist mit einem Betrag von 100.000 € ausgestattet, um Projekte von allgemeinem Interesse zu realisieren, die darauf abzielen, die Lebensqualität zu verbessern, kollektive Ansätze und das Zusammenleben auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Differdingen zu fördern.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in der ersten Phase durch den Begleitausschuss (50.000 €) und in der zweiten Phase durch eine Bürgerabstimmung (50.000 ) über die Plattform Hoplr.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen in den Kompetenzbereich der Gemeinde fallen und können einem oder mehreren der Themenbereiche Zusammenleben, Soziales und Solidarität, Umwelt, Stadtplanung, Mobilität, Kultur und Kulturerbe, Digitales, Kinder oder Jugend, Sport usw. zugeordnet werden.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Zulässigkeitskriterien.

Silhouette einer schwarzen Katze, seitlich sitzend vor weißem Hintergrund

Alle Einwohner und grenzüberschreitenden Arbeitnehmer über 16 Jahre sowie Gruppen oder Vereine können ein Projekt vorschlagen.

Die Projekte können von Einzelpersonen oder Gruppen eingereicht werden, wobei pro Projekt eine verantwortliche Person benannt werden muss und pro Person maximal ein Projekt eingereicht werden kann. Den Bewohnern und Grenzgängern wird ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.

Gewählte Vertreter und Mitglieder des Begleitausschusses können keine Projektträger sein.

Der Projektantrag soll online ausgefüllt werden.

Ville de Differdange
Département du vivre ensemble
16-18, avenue de la Liberté
L-4601 Differdange

Abgabefrist : 31.5.2026

Silhouetten von drei Hexen auf Besen, die vor einem hellen Vollmond fliegen, umgeben von düsteren Wolken und einer kahlen Baumkrone im Vordergrund.

Die Projekte werden von den kommunalen Dienststellen auf ihre Zulässigkeit und ihre rechtliche, technische und finanzielle Durchführbarkeit geprüft. Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen sich an einem öffentlichen Ort befinden oder eine Dienstleistung auf kommunaler Ebene sein.
  • Sie müssen von allgemeinem Interesse und für alle frei und kostenlos zugänglich sein.
  • Sie müssen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen.
  • Es dürfen keine Betriebskosten (Dienstleistungen, Personalkosten) entstehen, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen.
  • Sie müssen technisch und rechtlich umsetzbar sein.
  • Sie dürfen nicht bereits in Ausführung sein.
  • Sie dürfen den Höchstbetrag von 25.000 € pro Projekt nicht überschreiten.
  • Sie dürfen nicht Gegenstand einer projektbezogenen finanziellen Vergütung des Projektträgers oder seiner Organisation sein (Interessenkonflikt).
  • Sie dürfen keine politischen, religiösen oder diskriminierenden Elemente enthalten.
  • Sie müssen die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung respektieren.

Die Projekte werden vom Begleitausschuss auf Grundlage der Zulassungskriterien validiert oder abgelehnt.

Projektträger mit ähnlichen Ideen werden eingeladen, sich für eine mögliche Fusion zusammenzuschließen.

Schwarz stilisiertes Diagramm einer menschlichen Wirbelsäule mit aufeinandergestapelten Wirbeln und Bandscheiben

Bürgerhaushalt – Phasen

Phase 1: Aufruf zur Einreichung von Projekten
Phase 2: Analyse der Projekte
Phase 3: Auswahl der Projekte durch den Begleitausschuss – nicht zur Bürgerabstimmung vorgelegt
Phase 4: Umsetzung der vom Begleitausschuss ausgewählten Projekte
Phase 5: Bürgerabstimmung über die in Frage kommenden Projekte
Phase 6: Ergebnis der Bürgerabstimmung
Phase 7: Umsetzung der von den Bürgern ausgewählten Projekte

Der Bürgerhaushalt beträgt insgesamt 100.000 €, von denen 50.000 € vom Begleitausschuss und 50.000 € durch Bürgerabstimmung (auf der Plattform Hoplr) vergeben werden. Den ausgewählten Vorschlägen wird ein Budget für ihre Umsetzung zugewiesen. Die zweite Auswahl aller anderen förderfähigen Projekte erfolgt durch die partizipative Befragung der Einwohner auf der Hoplr-Plattform. Die Projekte werden durch die Arbeitsgruppen umgesetzt.

Schwarze Silhouette eines Tyrannosaurus Rex im Profil, stehend auf Hinterbeinen mit langgestrecktem Schwanz

Eine erste Auswahl der förderfähigen Projekte wird vom Begleitausschuss getroffen, mit einer Obergrenze in Höhe der Hälfte des Bürgerhaushalts (50.000). Die Projekte werden nach ihren Auswirkungen auf das Zusammenleben, die Beteiligung der Einwohner, die Verteilungsgerechtigkeit auf kommunaler Ebene und einer sozialen Kosten-Nutzen-Analyse bewertet. Diese erste Auswahl ermöglicht eine schnelle Umsetzung und eine Verteilung der Projekte über das ganze Jahr.

Eine zweite Auswahl aller anderen förderfähigen Projekte wird durch die partizipative Methode der Einwohner (Bürgerabstimmung) auf der Hoplr-Plattform im September getroffen. Die Projekte mit der höchsten Zustimmung werden zur Umsetzung ausgewählt, bis das Bürgerbudget erschöpft ist.

Schwarze Silhouette eines stilisierten Katzenkopfs auf weißem Hintergrund mit spitzen Ohren und reduzierten Schnurrhaaren

Der Ausschuss setzt sich aus den vom Projekt betroffenen Gemeindediensten zusammen. Die Zusammensetzung des Komitees kann daher je nach Projekt variieren.

Der Begleitausschuss überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf aller Phasen des Bürgerhaushalts. Die Entscheidungen des Begleitausschusses werden vom Schöffenkollegium geprüft und bestätigt.

Schwarzes, lineares Megaphon-Symbol mit Schallwellen, das eine Ankündigung oder Werbung darstellt

Der Bürgerhaushalt sieht eine Strategie der Kommunikation und Transparenz vor.

Informationen über den Bürgerhaushalt werden regelmäßig auf der Website und in den sozialen Netzwerken der Gemeinde veröffentlicht. Die umgesetzten Vorschläge und Projekte werden in Form von Einweihungsfeiern, detaillierten Informationen usw. vorgestellt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über die verschiedenen Schritte und geplanten Fristen informiert.

Die Projekte werden auf den verschiedenen Kommunikationskanälen der Stadt in anonymisierter Form vorgestellt und ihre Entwicklung weiterverfolgt.

 

Kontakt

Département du vivre ensemble
T. 58 77 1-1560 / -1558
egalitedeschances@differdange.lu