Allgemeine Organisation des Grundschulunterrichts

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Neben der Vermittlung von Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt die Schule dem Kind eine Allgemeinbildung, bereitet es auf das Berufsleben vor und erzieht nach den ethischen Werten der Menschenrechte und der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen.

Der Grundschulunterricht wird durch die luxemburgische Gesetzgebung geregelt.

Der Zugang zum Grundschulunterricht ist für jedes Kind, das im Großherzogtum lebt, kostenlos.
Die Gemeinde stellt den Schülern*innen kostenlos Schulbücher und Schulhefte zur Verfügung.

Die Schule beginnt jedes Jahr am 15. September und endet am 15. Juli. Das Schuljahr ist in drei Trimester unterteilt.

Schulpflicht

Alle Minderjährigen, die vor dem 1. September das vierte Lebensjahr vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Großherzogtum Luxemburg haben, unterliegen der Schulpflicht.

Die Schulpflicht endet mit achtzehn Jahren oder in bestimmten Fällen vor achtzehn Jahren (die genauen Bedingungen sind dem unten genannten Gesetzestext zu entnehmen).

Der Bürgermeister informiert die Inhaber der elterlichen Sorge über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes und über die Anmeldung in einer Grundschule im Schulbezirk ihres Wohnsitzes.

Wenn der Minderjährige an einer anderen Schule in Luxemburg eingeschrieben ist oder zu Hause unterrichtet wird, müssen die Personen, die die elterliche Sorge innehaben, den Bürgermeister schriftlich darüber informieren.

Wird der Minderjährige an einer Schule im Ausland angemeldet, sind die Personen, die die elterliche Sorge innehaben, verpflichtet, dem Minister spätestens acht Tage nach der Anmeldung über www.edulink.lu/n72z oder per QR-Code eine Anmeldebescheinigung zukommen zu lassen.

Die Inhaber der elterlichen Sorge sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Minderjährige seiner Schulpflicht nachkommt.

Die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht obliegt nun dem Minister. Alle Informationen zu Schulversäumnissen und Befreiungen finden Sie in folgendem Gesetzestext.

Der Text des Gesetzes vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht, zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 6. Februar 2009 über die Organisation des Grundschulunterrichts und des geänderten Gesetzes vom 18. März 2013 über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern kann unter legilux.public.lu eingesehen werden.

Schulweg

Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen, wenn sie ihre Kinder zur Schule bringen, indem sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Schulgebäuden beachten, die „Kiss-and-Go“-Zonen nutzen und zur Sicherheit aller Kinder nur in ausgewiesenen Bereichen parken. Die Eltern gehen mit gutem Beispiel voran, indem sie die Fußgängerübergänge nutzen und die Straße an der grünen Ampel überqueren.

Schulferien

Am Vorabend der Allerheiligen-, Weihnachts-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien werden die Schüler*innen am Ende des Nachmittagsunterrichts, also am Freitag um 15:50 Uhr, entlassen.

Am Tag nach der Erstkommunion funktionieren die Klassen des Zyklus 3 der Grundschule normal. Die Lehrer*innen dieser Klassen sind jedoch bereit, schriftliche Entschuldigungen für die Abwesenheit der Schüler*in am Morgen zu akzeptieren.

Am Tag der Pilgerfahrt zur Kathedrale Notre-Dame in Luxemburg-Stadt funktionieren alle Klassen normal. Die Lehrerinnen und Lehrer sind jedoch eingeladen, schriftliche Entschuldigungen für die Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu akzeptieren, ohne dass die Schülerinnen und Schüler kollektiv aus dem Unterricht entlassen werden.

Weitere Infos

Die verschiedenen Zyklen

Die Schule ist in vier Lernzyklen unterteilt.

Der Zyklus 1, welcher der Vorschulbildung entspricht, dauert in der Regel drei Jahre und ist für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren gedacht. Das erste Jahr (Früherziehung/„Précoce“) ist fakultativ.

Die Zyklen 2 bis 4 entsprechen der Grundschulausbildung.

Der Zyklus 2 betrifft Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren.
Der Zyklus 3 betrifft Kinder im Alter von 8 bis 9 Jahren.
Der Zyklus 4 betrifft Kinder im Alter von 10 bis 11 Jahren.

Jeder Zyklus dauert normalerweise zwei Jahre. Am Ende eines jeden Zyklus muss der/die Schüler*in die Grundkenntnisse, d. h. die Lernziele erworben haben, um mit dem nächsten Zyklus fortfahren zu können.

Der/die Schüler*in kann also einen Zyklus in einem Jahr absolvieren oder drei Jahre benötigen, um die definierten Grundlagen zu erreichen.

Jede Klasse wird von einem/einer Klassenlehrer*in betreut. Die Lehrer*innen arbeiten in pädagogischen Teams, aber jeder/jede Klassenlehrer*in behält seine Verantwortung für die Schüler*innen seiner Klasse.

Zyklus 1 – Früherziehung

Ein Kind, das vor dem 1. September drei Jahre alt ist, kann in die Früherziehung aufgenommen werden.

Es kann folgende Gruppe besuchen:

  • M (5 halbe Tage pro Woche, d. h. morgens)
  • C (8 halbe Tage pro Woche, d. h. die ganze Woche)

Das Kind trifft auf Gleichaltrige, was seine soziale und sprachliche Entwicklung fördert.

Früherziehung

  • Montag – Mittwoch – Freitag
    morgens: 8:00-11:50 Uhr
    nachmittags: 14:00-15:50 Uhr
  • Dienstag – Donnerstag:
    morgens 8:00-11:50 Uhr

Die Gebäude „Jungenschule“ in Oberkorn sowie „Mathendahl“ und „Im Mai“ in Niederkorn befinden sich in einiger Entfernung zu den anderen Schulgebäuden auf demselben Campus. Diese Schulen haben ihre Klingeln und ihren Stundenplan um 5 Minuten vor den anderen Gebäuden auf dem Gelände verschoben, damit die Eltern ihre Kinder, die gegebenenfalls nicht im selben Gebäude unterrichtet werden, ohne Eile und rechtzeitig in ihre Klassen bringen und abholen können.

Aufsicht

Die Lehrerinnen und Lehrer bieten eine regelmäßige Betreuung zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn und zehn Minuten nach Unterrichtsende am Vormittag und Nachmittag an.

Eine zusätzliche Betreuung für die Schüler des Zyklus 1 (Früherziehung und Vorschule) erfolgt nach dem Vormittagsunterricht durch das Schulpersonal des Zyklus 1. Für diese Betreuung ist eine besondere Anmeldung beim Klassenlehrer ab Beginn des Schuljahres erforderlich. Diese kostenlose Betreuung ist vor allem für Kinder gedacht, deren Eltern berufstätig sind.

Interne Vorschriften der freien Schulaufsicht

Zusätzliche Betreuung mit Einschreibung:

  • Montag: 12:00-12:15 Uhr
  • Dienstag: 12:00-12:30 Uhr
  • Mittwoch: 12:00-12:15 Uhr
  • Donnerstag: 12:00-12:30 Uhr
  • Freitag: 12:00-12:15 Uhr

Zyklus 1 – Vorschule

Ein Kind, das vor dem 1. September 4 Jahre alt ist, unter der Schulpflicht steht und von der Gemeindeverwaltung automatisch in eine Klasse des Zyklus 1 in der Schule seines Wohnortes eingeschrieben wird. Die Eltern werden per Brief informiert.

Vorschule

  • Montag – Mittwoch – Freitag
    morgens: 8:00-11:50 Uhr
    n
    achmittags: 14:00-15:50 Uhr
  • Dienstag – Donnerstag
    morgens: 8:00-11:50 Uhr

Die Gebäude „Jungenschule“ in Oberkorn sowie „Mathendahl“ und „Im Mai“ in Niederkorn befinden sich in einiger Entfernung zu den anderen Schulgebäuden auf demselben Campus. Diese Schulen haben ihre Klingeln und ihren Stundenplan um 5 Minuten vor den anderen Gebäuden auf dem Gelände verschoben, damit die Eltern ihre Kinder, die gegebenenfalls nicht im selben Gebäude unterrichtet werden, ohne Eile und rechtzeitig in ihre Klassen bringen und abholen können.

Aufsicht

Die Lehrerinnen und Lehrer bieten eine regelmäßige Betreuung zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn und zehn Minuten nach Unterrichtsende am Vormittag und Nachmittag an.

Eine zusätzliche Betreuung für Schüler des Zyklus 1 (Früh- und Vorschule) erfolgt nach dem Vormittagsunterricht durch das Schulpersonal des Zyklus 1. Um diese Betreuung in Anspruch nehmen zu können, ist eine spezielle Anmeldung bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ab Beginn des Schuljahres erforderlich. Diese kostenlose Betreuung ist vor allem für Kinder gedacht, deren Eltern berufstätig sind.

Interne Vorschriften der freien Schulaufsicht

Zusätzliche Betreuung mit Einschreibung:

  • Montag: 12:00-12:15 Uhr
  • Dienstag: 12:00-12:30 Uhr
  • Mittwoch: 12:00-12:15 Uhr
  • Donnerstag: 12:00-12:30 Uhr
  • Freitag: 12:00-12:15 Uhr

Zyklus 2-4 – Grundschule

Das Schulkind wird automatisch in die Schule seines Wohnortes eingeschrieben.

Vor Beginn des Schuljahres erhalten die Eltern einen Brief von der Gemeindeverwaltung, in dem sie über den Klassenlehrer ihres Kindes für das nächste Schuljahr informiert werden.

Stundenplan

  • Montag – Mittwoch – Freitag
    morgens: 8:00-12:00 Uhr
    nachmittags: 14:00-15:50 Uhr
  • Dienstag – Donnerstag
    morgens: 8:00-12:30 Uhr

Die Gebäude „Jungenschule“ in Oberkorn sowie „Mathendahl“ und „Im Mai“ in Niederkorn befinden sich in einiger Entfernung zu den anderen Schulgebäuden auf demselben Campus. Diese Schulen haben ihre Klingeln und ihren Stundenplan um 5 Minuten vor den anderen Gebäuden auf dem Gelände verschoben, damit die Eltern ihre Kinder, die gegebenenfalls nicht im selben Gebäude unterrichtet werden, ohne Eile und rechtzeitig in ihre Klassen bringen und abholen können.

Aufsicht

Die Lehrerinnen und Lehrer bieten eine regelmäßige Betreuung zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn und zehn Minuten nach Unterrichtsende am Vormittag und Nachmittag an.

Sprachförderungskurse für Neuankömmlinge

Wenn Sie aus dem Ausland kommen, können Sie sich an die Abteilung für Integration und Aufnahme des Bildungsministeriums wenden, die Ihnen hilft, Ihr Kind in die richtige Klasse einzuweisen, und Ihnen alle notwendigen Informationen über das luxemburgische Schulsystem gibt, wenn nötig mit Unterstützung eines interkulturellen Vermittlers.

men.public.lu/de/systeme-educatif/scolarisation-eleves-etrangers

Anschließend wird Ihr Kind von den Lehrkräften der Willkommensklassen betreut. Das Kind wird in eine feste Klasse eingeschrieben, wird aber eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden in den Willkommenskursen besuchen, um in Intensivkursen Deutsch und/oder Französisch zu lernen.

 

Weitere Informationen: www.enseignement-fondamental.lu

 

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