Hilfsmaßnahmen

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Während der Schulzeit können auf Beschluss des pädagogischen Teams in Absprache mit den auf die Erziehung von Kindern mit sonderpädagogischen oder spezifischen Förderbedarf spezialisierten Lehrern (I-EBS), dem Unterstützungsteam für Schüler*innen mit besonderem oder speziellem pädagogischen Bedarf (ESEB), der Inklusionskommission („commission d’inclusion“/CI) und gegebenenfalls den Eltern bestimmte Hilfsmaßnahmen angewandt werden.

Unterstützungsteam für Schüler mit sonderpädagogischen oder spezifischen Förderbedarf (ESEB)

Die ESEB erstellt die Diagnose und kümmert sich während der Schulzeit um Schüler*innen mit sonderpädagogischen oder spezifischen Bedürfnissen – in enger Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer*in. Einige Angebote finden außerhalb der Schulzeit statt (vgl. Artikel Sozialpädagogische Aktivitäten des ESEB).

Die ESEB gewährleistet eine erste Intervention in Krisensituationen und stellt eine erste Diagnose für die CI.

Bei schulischen, psychologischen oder anderen Problemen können sich die Eltern direkt an die ESEB wenden.

Ein/Eine Lehrer*in wird zum ESEB-Team abgeordnet. Außerdem hat das Ministerium eine Freistellung für eine/n Lehrer*in erteilt, der/ie sich um die Reitpädagogik kümmert, wovon einige Schüler*innen mit spezifischen Bedürfnissen profitieren können.

Lehrer*in, die sich auf den Unterricht von Kindern mit spezialisiert sind I-EBS

Sie sind den Schulen zugeordnet und kümmern sich um die Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischen oder spezifischen Bedürfnissen, in einem integrativen Ansatz, innerhalb der Schule und unterstützen die Schüler*innen im Klassenzimmer. Sie stehen in Verbindung mit den Klassenlehrern*innen und dem pädagogischen Team und fungieren als Bindeglied zwischen den Eltern und dem CI. Ihre Aufgabe ist es, die Ausbildung von Schülern*innen mit spezifischen Bedürfnissen zu koordinieren und einen Beitrag dazu zu leisten.

Dysphasie – Legasthenie – Dyskalkulie

Dysphasie (eine Störung beim Erlernen und Entwickeln der mündlichen Sprache), Legasthenie (eine Störung der Schriftsprache) oder Dyskalkulie (eine Störung bei der Manipulation von Mengen und Berechnungen) wird Schülern*innen mit spezifischen Bedürfnissen beim Erlernen der mündlichen und schriftlichen Sprache und der Mathematik angeboten. Diese Förderung erfolgt nach einem bestimmten Verfahren in Absprache mit allen Beteilligten.

Unterricht zu 2/Lernwerkstätten („Léieratelier“)

Alle Schulen erhalten eine Reihe von zusätzlichen Unterrichtsstunden für Differenzierungs-, Hilfs- und Fördermaßnahmen. So kann jeder/jede Schüler*in individuell gefördert werden.

 

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