Hilfsmaßnahmen

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Während der Schulzeit können auf Beschluss des pädagogischen Teams in Absprache mit den auf die Erziehung von Kindern mit sonderpädagogischem oder spezifischem Förderbedarf spezialisierten Lehrern (I-EBS), dem Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem oder speziellem pädagogischen Bedarf (ESEB), der Inklusionskommission („commission d’inclusion“/CI) und gegebenenfalls den Eltern bestimmte Hilfsmaßnahmen angewandt werden.

Unterstützungsteam für Schüler mit sonderpädagogischem oder spezifischem Förderbedarf (ESEB)

Das ESEB erstellt die Diagnose und kümmert sich während der Schulzeit um Schüler mit sonderpädagogischen oder spezifischen Bedürfnissen – in enger Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin. Einige Angebote finden außerhalb der Schulzeit statt (siehe Sozialpädagogische Aktivitäten des ESEB).

Das ESEB gewährleistet eine erste Intervention in Krisensituationen und stellt eine erste Diagnose für die Inklusionskommission.

Bei schulischen, psychologischen oder anderen Problemen können sich die Eltern direkt an das ESEB wenden.

Ein Lehrer wird zum ESEB-Team abgeordnet. Außerdem hat das Ministerium eine Freistellung für einen Lehrer erteilt, der sich um die Reitpädagogik kümmert, wovon einige Schüler mit spezifischen Bedürfnissen profitieren können.

Spezialisierte Lehrer für Schüler mit sonderpädagogischem oder spezifischem Förderbedarf (I-EBS)

Sie sind den Schulen zugeordnet und kümmern sich um die Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischen oder spezifischen Bedürfnissen in einem integrativen Ansatz innerhalb der Schule. Sie unterstützen die Schüler im Klassenzimmer, sie stehen in Verbindung mit den Klassenlehrern und dem pädagogischen Team und fungieren als Bindeglied zwischen den Eltern und der Inklusionskommission. Ihre Aufgabe ist es, die Ausbildung von Schülern mit spezifischen Bedürfnissen zu koordinieren und einen Beitrag dazu zu leisten.

Fördermaßnahmen für Dysphasie – Legasthenie – Dyskalkulie

Fördermaßnahmen für Dysphasie (eine Störung beim Erlernen und Entwickeln der mündlichen Sprache), Legasthenie (eine Störung der Schriftsprache) oder Dyskalkulie (eine Störung bei der Manipulation von Mengen und Berechnungen) werden Schülern mit spezifischen Bedürfnissen beim Erlernen der mündlichen und schriftlichen Sprache und der Mathematik angeboten. Diese Förderung erfolgt nach einem bestimmten Verfahren in Absprache mit allen Beteilligten.

Unterricht zu 2/Lernwerkstätten („Léieratelier“)

Alle Schulen erhalten eine Reihe von zusätzlichen Unterrichtsstunden für Differenzierungs-, Hilfs- und Fördermaßnahmen. So kann jeder Schüler individuell gefördert werden.

 

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