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Mit dem Beginn der industriellen Revolution im 18. Jahrhundert erlebte Differdingen seit 1830 den Wandel vom Handwerk zum industriellen Bergbau. Im Zuge der Industrialisierung wurden im Jahr 1896 die ersten zwei Hochöfen in Differdingen von der HADIR (Société Anonyme des Hauts-Fourneaux de Differdange) errichtet.
Am 4. August 1907 erhielt Differdingen offiziell den Stadttitel vom Großherzog Wilhelm IV. von Luxemburg verliehen. Die Stadt ist stark durch seine Industriegeschichte geprägt. Die Stahlindustrie war lange die Wirtschafts- und Wachstums-Lokomotive Luxemburgs. Seit dem Zusammenschluss mit ArcelorMittal (früher ARBED) im Jahr 2006 hat ArcelorMittal, der weltweit führende Stahlproduzent, stets am Standort Differdingen festgehalten. Bis heute betreibt ArcelorMittal noch immer mehrere Produktionsstandorte in Luxemburg.
Von der Cité du fer zum Zentrum der Kreativwirtschaft!
Bedingt durch die Industrialisierung und die Entwicklung der Hüttenindustrie im 20. Jahrhundert entwickelte sich Differdingen schnell zu einer modernen und lebendigen Stadt. Nach Jahren einer wirtschaftlichen Rezession infolge der Stahlkrise präsentiert sich Differdingen heute als dynamische und aktive Stadt. In den letzten Jahren konnten bereits viele Projekte geplant und umgesetzt werden. Diese Projekte betreffen hauptsächlich die Bereich Kreativwirtschaft, Stadtplanung, Bildung, Soziales, Umwelt, Kultur, Handel, Freizeit und Tourismus.
Mit der Ausarbeitung des neuen allgemeinen Bebauungsplans (PAG) schafft die Stadt die Voraussetzungen, um besser auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der „Stadt von morgen“ antworten zu können. Dieses Dokument definiert die Grundlagen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadt, um somit seinen Bürgern*innen und Besuchern*innen alle Einrichtungen und Annehmlichkeiten einer dynamischen und fortschrittlichen Metropole in einer sich verändernden Region mit hoher Lebensqualität zu bieten.
Die Stadtentwicklung ist ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess. Die Entwicklungsstrategie definiert die Handlungs- und Interventionsbereiche für die Politik und dient gleichzeitig als Instrument zum Abgleichen und Festlegen zukünftiger Planungen, umso langfristig die Lebensqualität unserer Stadt zu verbessern und abzusichern.
Die Stadtentwicklungsplanung berücksichtigt wirtschaftliche, soziokulturelle und ökologische Bedürfnisse. Sie schafft Perspektiven und Voraussetzungen für Investoren und wirtschaftliche Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen um somit ein langfristiges Wirtschaftswachstum abzusichern.
Hauptziel der nachhaltigen Stadtentwicklung ist die Identifizierung von Entwicklungspotenzialen bei gleichzeitiger Entwicklung von Konzepten für die Nutzung erneuerbarer Energien, ressourcenschonender Siedlungsstrukturen, Klimaschutz und Flächeneffizienz.
Für jede Gemeinde besteht ein allgemeiner Bebauungsplan (PAG). Er umfasst eine Reihe von Vorgaben in grafischer und schriftlicher Form, die folgende Elemente gewährleisten sollen: die rationelle Bodennutzung, die homogene Entwicklung der städtischen Struktur, die Wahrung des kulturellen Erbes und den Schutz der natürlichen Umwelt, die öffentliche Sicherheit & Sauberkeit, die Verbesserung der Lebensqualität, die rationelle Energienutzung. Zu diesem Zweck deckt der PAG das gesamte Gebiet der Stadt ab. Durch den allgemeinen Bebauungsplan wird das Stadtgebiet in verschiedene Zonen aufgeteilt und die Zweckbestimmung sowie die Nutzung darin festgelegt. Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage eines allgemeinen Bebauungsprojekts und einer Vorstudie, ob ein PAG geändert werden muss. Natürliche oder juristische Personen, die beabsichtigen, ein Grundstück oder ein Gebäude nach dem Erwerb oder der Nutzungsänderung zu gestalten, können sich mit der Stadt in Verbindung setzen, um einen Antrag auf Änderung eines PAG oder einen Antrag auf einen Teilbebauungsplan (PAP) zu stellen.
Eine Änderung des PAG wird erforderlich, wenn das vorgesehene Projekt im Bereich der Raumplanung oder der Bauvorschriften der betreffenden Gemeinde nicht dem aktuellen PAG oder PAP entspricht. Der allgemeine Bebauungsplan wird mindestens alle sechs Jahre auf Basis eines Berichtes und durch Beschluss des Gemeinderates aktualisiert und angepasst. Dieser Beschluss unterliegt der Genehmigung des/der Innenministers*in.
Der allgemeine Bebauungsplan (PAG) besteht aus einem schriftlichen Teil sowie einem grafischen Teil.
In Teilbebauungsplänen (PAP) sind die Details und Merkmale jedes Gebietes des allgemeinen Bebauungsplans (PAG) einer Gemeinde ausgewiesen (mit Ausnahme der Grünzonen, der Grundstücke, die Gegenstand eines allgemeinen Bebauungsplans usw. sind). Die PAP sind dem PAG untergeordnet und unterliegen den kommunalen Bauvorschriften. Sie werden vom Gemeinderat und vom/von der Innenminister*in genehmigt. Nur die Gemeinde kann einen PAP für ein bestehendes Gebiet beantragen oder ändern, d. h. eine städtische Zone, bei der die Hälfte der Parzellen bebaut ist und wobei das Grundstück ganz erschlossen ist.
Eine Änderung eines PAP ist immer unabdingbar; bei einer Zweckänderung eines Standorte, welche eine Änderung des allgemeinen Bebauungsplans erfordert, bei Erschließung von Grundstücken, die als Planungszonen/Bauerwartungsland oder o. ä. eingestuft sind, bei einer Neuaufteilung mehrerer Grundstücksparzellen sowie für jedes Bebauungsprojekt, das nicht dem bestehenden PAG/PAP oder den kommunalen Bauvorschriften entspricht.
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