Briefwahl

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für alle luxemburgischen Personen über 18 Jahre sowie für nicht-luxemburgische Personen, die für die Europawahlen eingetragen sind, die Teilnahme am 9. Juni 2024 verpflichtend ist.

Jede Person, die in die Wählerlisten für die Europawahlen eingetragen ist, kann die Briefwahl beantragen.

Der Antrag auf Briefwahl muss zwingend bei der Gemeinde eingehen, in der der Wähler seine Stimme abgeben soll.

Der Antrag auf Briefwahl muss beim Schöffenkollegium eingehen, frühestens am 18. März 2024 und spätestens am:

  • 30. April 2024, wenn der Wahlschein an eine Adresse im Ausland geschickt werden muss.
  • 15. Mai 2024, wenn der Wahlschein an eine Adresse im Großherzogtum Luxemburg geschickt werden muss.

Ab dem 18. März 2024 werden die diesbezüglichen Formulare auf unserer Internetseite und beim Bürgeramt der Stadt Differdingen erhältlich sein.

Der Antrag erfolgt:

  • entweder durch elektronische Einreichung auf myguichet.lu
  • oder formlos auf Papier
  • oder per Formular, das bei der Gemeindeverwaltung der Stadt Differdingen erhältlich ist.

Der Antrag muss den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Wohnsitz des Wählers sowie die Adresse, an die das Einberufungsschreiben gesendet werden soll, enthalten.

Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland müssen eine Kopie ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.

Der Antragsteller muss in einer schriftlichen und unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung versichern, dass ihm das Wahlrecht weder auf der Grundlage von Artikel 52 der Verfassung noch auf der Grundlage von Artikel 6 des vorliegenden Gesetzes entzogen wurde.

 

Weitere Informationen

Biergeramt
T. 58 77 1-1705 /-1707
biergeramt@differdange.lu

 

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