Finanzielle Hilfen

A- A+

Diff Prime – Kommunale Finanzbeihilfen für die rationelle Energienutzung

Der Subventionsantrag muss zusammen mit den Belegen spätestens sechs Monate nach Erhalt der Rechnung oder gegebenenfalls sechs Monate nach Erhalt des staatlichen Zuschusses eingereicht werden.

Weitere Infos zur Diff Prime

Klimabank und Wohnungsprämie (Ëmweltbonus)

Seit dem 1. Januar 2017 stellt der Staat neue Beihilfen für nachhaltiges Bauen, nachhaltige Renovierung und erneuerbare Energien zur Verfügung.

Die neuen Werkzeuge umfassen:

  • ein neues einheitliches neues Amt für Wohnungsbauförderung mit Sitz in in Luxemburg-Stadt (11, rue de Hollerich),
  • „PRIMe House“-Stipendien mit Schwerpunkt auf nachhaltigem Wohnungsbau und nachhaltiger energetischer Sanierung,
  • die „KlimaBank“, einschließlich des zinsverbilligten Klimakredits und des zinsfreien Klimakredits,
  • LENOZ („Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifikat fir Wunngebaier“), das Nachhaltigkeitszertifizierungssystem für neuen Wohnraum.
 
 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden