Der Subventionsantrag muss zusammen mit den Belegen spätestens sechs Monate nach Erhalt der Rechnung oder gegebenenfalls sechs Monate nach Erhalt des staatlichen Zuschusses eingereicht werden.
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Der Subventionsantrag muss zusammen mit den Belegen spätestens sechs Monate nach Erhalt der Rechnung oder gegebenenfalls sechs Monate nach Erhalt des staatlichen Zuschusses eingereicht werden.
Seit dem 1. Januar 2017 stellt der Staat neue Beihilfen für nachhaltiges Bauen, nachhaltige Renovierung und erneuerbare Energien zur Verfügung.
Die neuen Werkzeuge umfassen:
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