Administrative Behördengänge

Freie Nächte

Der Kundenservice kümmert sich um die Verwaltung und Gewährung von Freie Nächte.

Preis für eine Freie Nacht (bis 3.00 Uhr): 35 €.

Auszüge aus dem Gesetz vom 29. Juni 1989 zur Reform des Kabarettsystems (Artikel 17) :

  • Die normalen Öffnungszeiten der Lokale für alkoholische Getränke sind von 6.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr morgens des folgenden Tages festgelegt.
  • Einzelne Ausnahmen, die die Öffnungszeiten bis drei Uhr morgens verlängern, können auf Antrag vom Bürgermeister genehmigt werden, wenn weder Störungen der öffentlichen Ordnung und Ruhe noch unzumutbare Nachteile für die Nachbarschaft zu befürchten sind.
  • Diese Genehmigungen sind im Wesentlichen vorläufig und können ohne Anspruch auf Entschädigung widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr gegeben sind oder wenn die Öffnungszeiten nicht eingehalten werden.
  • Wird die Schankstätte über die normalen Öffnungszeiten hinaus offen gehalten, muss die Genehmigung an einer von außen deutlich sichtbaren Stelle angebracht werden.
  • Der Gemeinderat kann darüber hinaus anlässlich bestimmter Feste und Feierlichkeiten die Öffnungszeiten generell bis drei Uhr morgens verlängern :

Aufstellung der offiziellen Freien Nächte für das Jahr 2025.

Abstimmung: Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29. November 2024.

Die Sperrstunde für alkoholische Getränke wird, sofern keine Einschränkungen* bestehen, an folgenden Feiertagen bis 3 Uhr morgens zurückverlegt:

  • Karnevalsfreitag am Freitag, 28. Februar 2025.
  • Karnevalssamstag am Samstag, 1. März 2025.
  • Hälfte der Fastenzeit (Halleffaaschten) am Samstag, 29. März 2025.
  • Vorabend des Tags der Arbeit am Mittwoch, 30. April 2025.
  • Vorabend des Europatag am Donnerstag, 8. Mai 2025.
  • Vorabend des Nationalfeiertags am Sonntag, 22. Juni 2025.
  • Vorabend von Allerheiligen (Halloween), am Freitag, 31. Oktober 2025.
  • Heiligabend, am Mittwoch, 24. Dezember 2025.
  • Erster Weihnachtsfeiertag, am Donnerstag, 25. Dezember 2025.
  • Silvester, am Mittwoch, 31. Dezember 2025.

Für die Ortschaft von Differdingen und dem Fousbann (Kirmes Differdingen) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 25. April 2025, und Samstag, den 26. April 2025, bis auf Einschränkungen* bis 3 Uhr morgens zurückverlegt.

Für die Ortschaft Lasauvage und den Fond-de-Gras (Kirmes Lasauvage & Blues Express) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 6. Juni 2025 und Samstag, den 7. Juni 2025 sowie Samstag, den 12. Juli 2025 bis auf 3 Uhr morgens zurückverlegt, sofern keine Einschränkungen* vorliegen.

Für die Ortschaft Niederkorn (Kirmes in Niederkorn) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 18. Juli und Samstag, den 19. Juli 2025, bis auf wenige Ausnahmen* bis 3 Uhr morgens zurückverlegt.

Für die Ortschaft Oberkorn (Oberkorner Kirmes) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 10.Oktober und Samstag, den 11. Oktober 2025, bis auf wenige Ausnahmen* bis 3 Uhr morgens zurückverlegt.

* Betriebe, denen aufgrund zu vieler Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen nächtlicher Ruhestörung oder Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung die „Freie Nächte“ verweigert wurden, sind weiterhin verpflichtet, sich an die normalen Öffnungszeiten für alkoholische Getränke zu halten.

Kontakt

Kundendienst
T. 58 77 1-1730
M. clients@differdange.lu

Offen von Montags bis Freitags von 8h00 bis 11h30 und von 13h30 bis 16h30

Postanschrift :

Ville de Differdange / Kundendienst

B.P.12

L-4501 Differdingen

 

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