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Der Kundenservice kümmert sich um die Verwaltung und Gewährung von Freie Nächte.
Preis für eine Freie Nacht (bis 3.00 Uhr): 35 €.
Auszüge aus dem Gesetz vom 29. Juni 1989 zur Reform des Kabarettsystems (Artikel 17) :
Aufstellung der offiziellen Freien Nächte für das Jahr 2025.
Abstimmung: Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29. November 2024.
Die Sperrstunde für alkoholische Getränke wird, sofern keine Einschränkungen* bestehen, an folgenden Feiertagen bis 3 Uhr morgens zurückverlegt:
Für die Ortschaft von Differdingen und dem Fousbann (Kirmes Differdingen) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 25. April 2025, und Samstag, den 26. April 2025, bis auf Einschränkungen* bis 3 Uhr morgens zurückverlegt.
Für die Ortschaft Lasauvage und den Fond-de-Gras (Kirmes Lasauvage & Blues Express) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 6. Juni 2025 und Samstag, den 7. Juni 2025 sowie Samstag, den 12. Juli 2025 bis auf 3 Uhr morgens zurückverlegt, sofern keine Einschränkungen* vorliegen.
Für die Ortschaft Niederkorn (Kirmes in Niederkorn) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 18. Juli und Samstag, den 19. Juli 2025, bis auf wenige Ausnahmen* bis 3 Uhr morgens zurückverlegt.
Für die Ortschaft Oberkorn (Oberkorner Kirmes) wird die Sperrstunde für alkoholische Getränke am Freitag, den 10.Oktober und Samstag, den 11. Oktober 2025, bis auf wenige Ausnahmen* bis 3 Uhr morgens zurückverlegt.
* Betriebe, denen aufgrund zu vieler Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen nächtlicher Ruhestörung oder Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung die „Freie Nächte“ verweigert wurden, sind weiterhin verpflichtet, sich an die normalen Öffnungszeiten für alkoholische Getränke zu halten.
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