Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben:
- Letzter Einkommensteuerbescheid oder, falls Sie keinen Steuerbescheid vorlegen können, die Einkommensbescheinigung der Steuerbehörde (Administration des contributions directes) mit Angabe des steuerpflichtigen Einkommens des Haushalts.
UND (für Alleinerziehende oder Patchwork-Familien):
- Bescheinigung über die Höhe eines eventuellen Unterhalts (Urteil, Kontoauszug usw.)
oder
- Eidesstattliche Erklärung, dass kein Unterhalt gezahlt wird