Gutscheinsystem für Kinderbetreuung 

Der Chèque-service Accueil ist eine staatliche Beteiligung an den Kosten für die Betreuung und Versorgung von Kindern und richtet sich an alle Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die in Luxemburg wohnen. Die Eltern müssen die Mitgliedschaft im CSA bei ihrer Wohngemeinde oder bei der Caisse pour l’avenir des enfants (CAE) beantragen, wenn sie in Luxemburg angestellt sind und nicht dort wohnen.

Um den Betreuungsscheck in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder :

  • jünger als 13 Jahre sein und/oder ;
  • Sie dürfen die Grundschulbildung noch nicht verlassen haben.

Der CSA-Vertrag ist für 12 Monate gültig. Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Anmeldung vor dem Ablaufdatum zu verlängern.

Weitere Informationen

Erstellung/Verlängerung des Vertrages des Gutscheinsystems

Schwarze geometrische Form auf weißem Hintergrund: ein mittig platzierter schwarzer Kreis, der ein gedrehtes weißes Quadrat mit parallelen schwarzen Diagonallinien enthält.

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben:

  • Letzter Einkommensteuerbescheid oder, falls Sie keinen Steuerbescheid vorlegen können, die Einkommensbescheinigung der Steuerbehörde (Administration des contributions directes) mit Angabe des steuerpflichtigen Einkommens des Haushalts.

UND (für Alleinerziehende oder Patchwork-Familien):

  • Bescheinigung über die Höhe eines eventuellen Unterhalts (Urteil, Kontoauszug usw.)

    oder

  • Eidesstattliche Erklärung, dass kein Unterhalt gezahlt wird
Schwarze geometrische Form auf weißem Hintergrund: ein mittig platzierter schwarzer Kreis, der ein gedrehtes weißes Quadrat mit parallelen schwarzen Diagonallinien enthält.

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben:

  • Einkommensbescheinigung (Bescheinigung, dass Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind) des Haushalts.

UND eine der folgenden Bescheinigungen:

  • Aktuelle jährliche Bescheinigung über das Gehalt (Arbeitgeber), die Rente (CNAP), das Arbeitslosengeld(ADEM) oder, für Selbstständige, eine aktuelle Einkommensbescheinigung des Centre commun de la Sécurité sociale (CCSS).

UND (für Alleinerziehende oder Patchwork-Familien):

  • Bescheinigung über die Höhe eines eventuellen Unterhalts (Urteil, Kontoauszug usw.)

    oder

  • Eidesstattliche Erklärung, dass kein Unterhalt gezahlt wird.

Bezieher des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS) müssen Folgendes vorlegen:

  • Aktuelle Bescheinigung des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) oder Kopie eines aktuellen Kontoauszugs.

Wenn der Antragsteller aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, eines der genannten Dokumente nicht vorlegen kann, wird das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts durch ein anderes vom Arbeitgeber ausgestelltes Dokument oder durch ein Dokument, das das aktuelle Einkommen belegt (z. B. monatliche Gehaltsabrechnungen), nachgewiesen.

Schwarz-weiße Ikone einer Euro-Münze, Kreis mit dem „€“-Symbol in der Mitte

A. Die Eltern leben mit dem Kind in einem Haushalt zusammen:

  • Einkommen der Eltern, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt.

B. Die Eltern des Kindes leben nicht im selben Haushalt:

  • Einkommen des Elternteils, der für das Kind sorgepflichtig ist
  • Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, der das Kind anerkannt hat.

C. Für einen Patchwork-Haushalt:

  • Einkommen des Elternteils, der mit seinem Kind in diesem Haushalt lebt
  • Unterhaltszahlungen für dieses Kind
  • Einkommen des neuen Ehepartners, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, der mit ihm in der Patchworkfamilie lebt

D. Für das Kind gilt eine gemeinsame Sorgerechtsregelung (abwechselnder Wohnsitz):

  • Einkommen beider Elternteile

Es ist möglich, einen Dienstleistungsscheckvertrag ohne Angabe des Einkommens abzuschließen.In diesem Fall ist zu beachten, dass der Cheque-Service zum Höchsttarif in Rechnung gestellt wird.

Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, zusätzliche Belege anzufordern.

 

Abteilung für Schule und Kindheit –
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
T. 58 77 1 -1405
csa@differdange.lu

1, Place Nelson Mandela
L-4530 Differdange