Antrag auf Genehmigung zum Grillen auf öffentlichem Grund

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Anträge auf Genehmigung zum Grillen auf öffentlichem Grund können von jedermann gestellt werden, insbesondere von Cafébesitzern. Die entsprechenden Anträge können online eingereicht werden.

Die Zubereitung bzw. der Verkauf von Grillfleisch vor dem Café an der genannten Adresse in Differdingen. Wir bitten Sie, eine Schutzmatte unter den Grill zu legen.

Die Genehmigung für den Verkauf von Grillgut wird Ihnen unter der ausdrücklichen Bedingung erteilt, dass die Ministerialverordnung vom 6. Januar 1993 zur Festlegung der Bedingungen für den Verkauf von Fleisch- und Fischprodukten unter besonderen Umständen eingehalten wird.

Der Bürgermeister kann diese Genehmigung Betrieben verweigern, über die es zahlreiche Beschwerden aus der Nachbarschaft gibt.

Online Formular

 

Kontakt

Abteilung für Verkehr und Mobilität
T. 58 77 1-1485/-1487
circulation@differdange.lu

 

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