Gemeindegebühren

A- A+

Der Kundendienst („Service clients“) verwaltet die Gemeindesteuern und erstellt vierteljährliche Rechnungen für die Trinkwasserversorgung, die Kanalleitungen und die Abfallsammlung. Die Abteilung ist außerdem für die Bestellung von Mülltonnen zuständig.

Gebührenordnung

Wasser und Kanalisation

Die Abrechnung der kommunalen Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung erfolgt für einen Zeitraum von drei Monaten, wobei der variable Anteil (Verbrauch) mit Hilfe eines Wasserzählers ermittelt wird. Der Wasserzähler wird zweimal jährlich abgelesen:

  1. Halbjährliche Abrechnung (für den Zeitraum Januar bis Juni), die Teil der Rechnung für die kommunalen Gebühren von April bis Juni ist;
  2. Halbjährliche Abrechnung (für den Zeitraum Juli bis Dezember), die Teil der Rechnung für die Gemeindegebühren von Oktober bis Dezember ist.

Für die Rechnung von Januar bis März und für die Rechnung von Juli bis September werden Vorauszahlungen in Rechnung gestellt. Diese in Rechnung gestellten Vorschüsse werden dann mit der nächsten Halbjahresrechnung verrechnet. Im Allgemeinen werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage des Verbrauchs der vorangegangenen Halbjahresabrechnung berechnet.

Die Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen einer Wohnanlage werden nicht von der Gemeinde, sondern von der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage verwaltet. Die Gemeinde rechnet nur den Hauptwasserzähler einer Wohnanlage mit der Eigentümergemeinschaft nach den oben beschriebenen Modalitäten ab.

Preise ab dem 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist bei den Preisschemata zwischen vier Sektoren zu unterscheiden:

  1. der Haushaltssektor, zu denen natürliche Personen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen gehören, die weder dem Industriesektor, dem Agrarsektor, dem Horeca-Sektor noch dem Campingplatzsektor zuzuordnen sind;
  2. der Industriesektor, zu dem Unternehmen gehören, deren Wasserverbrauch einen der folgenden Schwellenwerte überschreitet: 8.000 m3/Jahr, 50 m3/Tag oder 10 m3/Stunde oder deren Schadstoffbelastung 300 durchschnittliche Einwohnergleichwerte (EHm) überschreitet;
  3. der Agrarsektor, der Landwirte, Winzer, Viehzüchter, Obstbauern, Gärtner, Baumschulen, Gärtnereien, Gemüsebauern, Fischzüchter, Forstwirte und Imker umfasst;
  4. der Horeca-Sektor, zu dem die Hotel-, Restaurant- und Cafébetreiber gehören, und der Campingplatzsektor.

Für die Rechnungsdetails der einzelnen Sektoren klicken Sie bitte auf den jeweiligen Sektor.

Changement des tarifs d’eau (Artikel Diffmag 3-2023)

Umschreibung eines Hauptwasserzählers

Mülltonnen

Jeder Haushalt und jedes Grundstück, das entweder gewerblich (Handel) oder zu anderen Zwecken genutzt wird, ist an die Müllabfuhr angeschlossen und unterliegt einer Anschlussgebühr, deren Preis 186€ pro Jahr bzw. 46,50€ pro Quartal beträgt.

So setzt sich die Rechnung für die Müllabfuhr, die alle drei Monate ausgestellt wird, wie folgt zusammen:

  • Anschlußgebühr (feste Gebühr) von 46,50 € (auf der Vorderseite der Rechnung als „sonstige Gebühren“ ausgewiesen)
  • Leerung der grauen Mülltonne für Hausmüll, deren Preis vom Volumen der Mülltonne abhängt:
      • 80 Liter ➔ 3,00 €/pro Entleerung
      • 120 Liter ➔ 4,50 €/pro Entleerung
      • 240 Liter ➔ 9,00 €/pro Entleerung
      • 660 Liter ➔ 24,75€/pro Entleerung (nur für Geschäfte oder Wohnanlagen)
      • 1100 Liter ➔ 41,25 €/pro Entleerung (nur für Geschäfte oder Wohnanlagen)

Die feste Gebühr ist fällig, auch wenn der Haushalt oder das Unternehmen keine Mülltonne hat.

Mülltonnen

Müllabfuhr

TIPP: Denken Sie an die Mülltrennung, denn wenn Sie Ihre graue Tonne nur für nicht verwertbare Abfälle verwenden, ist Ihre Abfallrechnung niedriger. Und die Umwelt wird es Ihnen auch danken.

Broschüre: Eine einfache Rechnung

 

Kontakt

Kundendienst
T. 58 77 1-1730
clients@differdange.lu
Erdgeschoss (Büro 4)

Geöffnet von Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden