Erklärung zur Barrierefreiheit

Die meldende Organisation „Stadt Differdingen“ verpflichtet sich, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen, gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://differdange.lu/

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jede Person soll die auf einer Website oder in einer Anwendung enthaltenen Informationen einfach nutzen und einsehen können, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Personen, die assistive Software oder spezielles Material verwenden (visuelle, auditive, körperliche, kognitive Beeinträchtigungen usw.).

Stand der Konformität

Diese Website ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem RAWeb v1.1, der diese umsetzt, aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend genannten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtkonformitäten

  • Kriterium 10.11: Bestimmte Inhalte können auf kleinen Bildschirmgrößen nicht ohne Informations- oder Funktionsverlust genutzt werden (in einigen Fällen ist horizontales Scrollen erforderlich).
  • Kriterien 13.5 und 13.6: Bestimmte kryptische Inhalte (Emojis, spezielle Syntax usw.) verfügen nicht immer über eine geeignete Textalternative.
  • Kriterium 11.13: Der Zweck bestimmter Formularfelder ist nicht korrekt definiert, sodass eine Autovervollständigung durch Benutzeragenten nicht möglich ist.

Nichtkonformitäten aufgrund unverhältnismäßiger Belastung (Formulare)

  • Kriterium 11.5: Felder gleicher Art sind nicht immer zusammengefasst.
  • Kriterium 11.6: Für einige Feldgruppen fehlt eine Beschriftung (Legende).
  • Kriterium 11.7: Beschriftungen sind teilweise nicht relevant.
  • Kriterium 11.8: Die Gruppierung bestimmter Elemente in Auswahllisten ist nicht optimal.

Verpflichtung:
Neue Formulare werden unter Einhaltung dieser Kriterien gestaltet.
Bestehende Formulare werden bei ihren nächsten Weiterentwicklungen schrittweise korrigiert.

Unverhältnismäßige Belastung

Formulare (Ninja Forms)

Die bestehenden Formulare erfüllen die Barrierefreiheitskriterien noch nicht vollständig. Eine vollständige Überarbeitung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Neue Formulare werden barrierefrei gestaltet, bestehende werden schrittweise verbessert.

Medien (Bilder und Videos)

Ein Teil der älteren Inhalte verfügt nicht über konforme Alternativtexte, Untertitel oder Transkripte. Neue Medien werden barrierefrei sein, bestehende Inhalte werden je nach Priorität schrittweise aktualisiert.

PDF-Dokumente

PDFs, die vor der Konformitätsinitiative veröffentlicht wurden, sind nicht alle barrierefrei. Neue PDFs werden barrierefrei sein. Wichtige Dokumente werden im Zuge von Aktualisierungen angepasst oder auf Anfrage durch barrierefreie Alternativen ersetzt.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes vom 28. Mai 2019

PDF-Dokumente vor der Einleitung der Konformitätsmaßnahmen

Dokumente, die vor der Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen veröffentlicht wurden, unterliegen nicht der Verpflichtung zur Konformität, es sei denn, sie werden aktualisiert oder sind für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens unerlässlich.

Ausnahme durch Einwilligung / Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung

Bestimmte Inhalte oder Funktionen können ausgenommen werden, wenn eine Konformität eine unverhältnismäßige Belastung darstellt oder wenn keine technisch vertretbare Alternative möglich ist. Auf Anfrage kann bei Bedarf eine barrierefreie Alternative bereitgestellt werden.

Barrierefreiheitsfunktionen

  • Schnellzugriffsmenü über die Tabulatortaste;
  • Direkter Zugriff auf die Hauptbereiche der Website;
  • Öffnen des Barrierefreiheitsmenüs;
  • Anpassungsoptionen der Darstellung:
    • erhöhter Kontrast,
    • anpassbarer Zeilenabstand,
    • für Menschen mit Dyslexie geeignete Schriftart,
    • Textausrichtung (Blocksatz);
  • Verwendung von ARIA-Attributen zur Erleichterung der Navigation mit assistiven Technologien.

Trotz der unternommenen Anstrengungen können einige Komponenten noch Inkompatibilitäten mit bestimmten assistiven Technologien aufweisen. Eine kontinuierliche Überwachung wird durchgeführt, um diese Elemente zu identifizieren und zu korrigieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Februar 2026 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität der Website mit RAWeb 1.1, durchgeführt von einem Dritten: Binsfeld.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn du einen Mangel in Bezug auf die Barrierefreiheit feststellst, sende uns bitte eine E-Mail an : Beschreibe dein Problem und gib die betroffene Seite an. Wir verpflichten uns, dir spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird eine Online-Korrektur bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, wird dir die gewünschte Information in einem barrierefreien Format gemäß deinen Wünschen zur Verfügung gestellt:

  • schriftlich (Dokument oder E-Mail),
  • mündlich (Gespräch oder Telefon).

Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen

Falls die Antwort nicht zufriedenstellend ist, kannst du den Service information et presse über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Mediator des Großherzogtums Luxemburg, kontaktieren.

Diese Erklärung basiert auf dem in dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Muster und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International.