Gutscheinsystem für Kinderbetreuung 

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Der Chèque-service Accueil ist eine staatliche Beteiligung an den Kosten für die Betreuung und Versorgung von Kindern und richtet sich an alle Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die in Luxemburg wohnen. Die Eltern müssen die Mitgliedschaft im CSA bei ihrer Wohngemeinde oder bei der Caisse pour l’avenir des enfants (CAE) beantragen, wenn sie in Luxemburg angestellt sind und nicht dort wohnen.

Um den Betreuungsscheck in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder :

  • jünger als 13 Jahre sein und/oder ;
  • Sie dürfen die Grundschulbildung noch nicht verlassen haben.

Der CSA-Vertrag ist für 12 Monate gültig. Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Anmeldung vor dem Ablaufdatum zu verlängern.

Weitere Informationen

Erstellung/Verlängerung des Vertrages des Gutscheinsystems

Erforderliche Dokumente (Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben)

Wenn Sie eine Steuererklärung machen:

  • Einkommenssteuererklärung der 2 Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden

UND/ODER

  • Eventuell Unterhaltsgeld

Erforderliche Dokumente (Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben)

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben:

  • 3 letzten Gehaltsabrechnungen (bzw. ADEM-Belege bei Arbeitslosigkeit, CNS-Belege bei Mutterschaftsurlaub oder „Zukunftskees“-Belege bei Erziehungsurlaub) der 2 Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebenspartnerschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden

UND/ODER

  • Eventuell Unterhaltsgeld

UND

  • Einkommensbescheinigung (Nachweis, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben) der beiden Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden.

Um das Zertifikat zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
L’Administration des contributions directes Differdange
23, Grand-Rue
L-4575 Differdingen
T: 247-52486

ODER

  • Bescheinigung, dass eine der 2 Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepact, Lebenspartnerschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden, die das garantierte Mindesteinkommen („RMG“)/“REVIS“  erhalten+ letzter Kontoauszug.

ODER

Es ist möglich, einen Betreuungsgutschein-Vertrag ohne Angabe von Einkommen auszustellen.Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Betreuungsgutschein zum vollen Preis berechnet wird!

 

Abteilung für Schule und Kindheit –
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
T. 58 77 1 -1405/ –1426/ –1403
csa@differdange.lu

40, Avenue Charlotte
L-4501 Differdingen
3. Stock – Glasschalter

 

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