Die Anwohnerparkplakette berechtigt zum:
- Parken in Wohngebieten ohne die auf den Verkehrsschildern angegebene zeitliche Begrenzung
- kostenlosen Parken in den Bereichen, die für Nichtansässige gebührenpflichtig sind.
Der Anwohnerparkausweis gilt für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen und für das Gebiet der angegebenen Ortschaft:
- «D» — Differdange
- «O» — Oberkorn
- «N» — Niederkorn
- «F» — Fousbann
- «PF» — Plateau du Funiculaire
- «L» — Lasauvage
Wir weisen darauf hin, dass das Parken und Abstellen von Fahrzeugen für einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden ohne Unterbrechung im gesamten Stadtgebiet verboten ist.
Es ist strengstens untersagt, die Vignette in irgendeiner Weise zu reproduzieren. Im Falle einer Reproduktion durch Fotokopie oder andere Mittel wird das Original der Vignette ungeachtet etwaiger rechtlicher Schritte eingezogen. Der Zuwiderhandelnde hat für die Dauer eines Jahres keinen Anspruch mehr auf eine neue Vignette. Im Wiederholungsfall erlischt sein Anspruch auf eine Vignette endgültig.