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Anwohnerparken

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Die Anwohnerparkplakette berechtigt zum:

  • Parken in Wohngebieten ohne die auf den Verkehrsschildern angegebene zeitliche Begrenzung
  • kostenlosen Parken in den Bereichen, die für Nichtansässige gebührenpflichtig sind.

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen und für das Gebiet der angegebenen Ortschaft:

  • «D» — Differdange
  • «O» — Oberkorn
  • «N» — Niederkorn
  • «F» — Fousbann
  • «PF» — Plateau du Funiculaire
  • «L» — Lasauvage

Wir weisen darauf hin, dass das Parken und Abstellen von Fahrzeugen für einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden ohne Unterbrechung im gesamten Stadtgebiet verboten ist.

Es ist strengstens untersagt, die Vignette in irgendeiner Weise zu reproduzieren. Im Falle einer Reproduktion durch Fotokopie oder andere Mittel wird das Original der Vignette ungeachtet etwaiger rechtlicher Schritte eingezogen. Der Zuwiderhandelnde hat für die Dauer eines Jahres keinen Anspruch mehr auf eine neue Vignette. Im Wiederholungsfall erlischt sein Anspruch auf eine Vignette endgültig.

Allgemeine Hinweise

  • Die Plakette muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe (Gehsteigseite) angebracht werden.
  • Im Falle eines Wohnortwechsels des/der Inhabers*in und im Falle eines Verkaufs oder einer Übertragung des Fahrzeugs ist der/die Inhaber*in dieses Aufklebers verpflichtet, diesen mit den entsprechenden Informationen an die Gemeindeverwaltung B.P. 12 L- 4501 Differdingen zurückzugeben.
  • Jeder Antrag auf einen neue Plakette wird gegen Vorlage des Fahrzeugscheins gestellt.
  • Wird festgestellt, dass eine Plakette missbräuchlich oder nicht den Bestimmungen der Verkehrsordnung der Stadt Differdingen entsprechend verwendet wird, oder dass eine Plakette auf Grundlage unrichtiger Angaben, die beim Antrag auf Erhalt vorgelegt wurden, erhalten wurde, so ist die betreffende Plakette der ausstellenden Verwaltung auf deren Verlangen zurückzugeben.
  • Eine Rückerstattung der erhobenen Gebühr kann von einem/r Begünstigten nicht gefordert werden, wenn er/sie sein Recht aufgrund einer von der Gemeindeverwaltung verhängten Sanktion wegen Verstoßes gegen die Verkehrsordnung der Stadt Differdingen verwirkt hat.

Besucher-Parkausweis (max. 2 Aufkleber pro Haushalt)

Besucher-Parkausweis (max. 2 Aufkleber pro Haushalt)

Gegen Vorlage von Belegen kann ein Besucher-Parkausweis für maximal drei Monate pro Jahr und maximal zwei Autos pro Aufkleber für Personen, die sich länger bei einem/einer Bewohner*in aufhalten, ausgestellt werden. Jede Plakette kann für mehrere Zeiträume ausgestellt werden, aber ihre Summe darf drei Monate im selben Jahr und pro Haushalt für alle Einwohner*innen der Gemeinde nicht überschreiten.

Gebühren – Anwohnerparkausweise

Anwohnerparkausweis

  • Erster Parkausweis für 2 Fahrzeuge, kostenlos
  • Zweiter Parkausweis für je ein Fahrzeug: 80 € pro Jahr / 6,66 € pro Monat
  • Dritter Parkausweis für je ein Fahrzeug: 120 € pro Jahr / 10 € pro Monat

Besucherparkausweis

(Max. 2 / Haushalt)

  • 1 Woche:  7,50 €
  • 1 Monat:  25 €
  • 3 Monate:  60 €

Parkausweis für Firmenfahrzeuge

Plakette für Autos, Lieferwagen und andere beruflich genutzte Fahrzeuge, wie sie in der allgemeinen Verkehrsordnung definiert sind (max. 5 / laufende Baustelle):

  • 1 Monat: 100 €
  • 3 Monate: 250 €
  • 6 Monate: 400 €
  • 12 Monate: 750 €

Parkausweis für Studierende

  • 5 € / Monat (muss ggf. alle 6 Monate erneuert werden)

Einen Parkausweis beantragen

 

Kontakt

Stadt Differdingen
T. 58 77 1-01

 

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