Allgemeine Informationen
- Die Plakette muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe (Gehsteigseite) angebracht werden.
- Im Falle eines Wohnortwechsels des/der Inhabers*in und im Falle eines Verkaufs oder einer Übertragung des Fahrzeugs ist der/die Inhaber*in dieses Aufklebers verpflichtet, diesen mit den entsprechenden Informationen an die Gemeindeverwaltung B.P. 12 L- 4501 Differdingen zurückzugeben.
- Jeder Antrag auf einen neue Plakette wird gegen Vorlage des Fahrzeugscheins gestellt.
- Wird festgestellt, dass eine Plakette missbräuchlich oder nicht den Bestimmungen der Verkehrsordnung der Stadt Differdingen entsprechend verwendet wird, oder dass eine Plakette auf Grundlage unrichtiger Angaben, die beim Antrag auf Erhalt vorgelegt wurden, erhalten wurde, so ist die betreffende Plakette der ausstellenden Verwaltung auf deren Verlangen zurückzugeben.
- Eine Rückerstattung der erhobenen Gebühr kann von einem/r Begünstigten nicht gefordert werden, wenn er/sie sein Recht aufgrund einer von der Gemeindeverwaltung verhängten Sanktion wegen Verstoßes gegen die Verkehrsordnung der Stadt Differdingen verwirkt hat.