Es gibt rund 25 Ladezonen in unserer Gemeinde. Diese sind klar gekennzeichnet, sowohl mit Bodemarkierungen wie auch mit Hinweisschildern, auf denen die Uhrzeiten angegeben sind, zu denen Lieferungen erlaubt sind und somit das Parken verboten ist.
Entgegen der landläufigen Meinung sind Lieferplätze nicht ausschließlich für Gewerbetreibende reserviert. Sie sind vielmehr für alle Autofahrer (Gewerbetreibende oder Privatpersonen) reserviert, die eine Ware liefern oder ausladen möchten. Sie können Lieferplätze also frei nutzen, solange Sie tatsächlich eine Lieferung tätigen. Eine Lieferung bedeutet, dass Sie sich so nah wie möglich an Ihrem Fahrzeug befinden müssen, um es bei Bedarf bewegen zu können.
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