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PAP – IN GENEHMIGUNGSPHASE

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Teilbebauungsplan

Gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und Stadtentwicklung werden die Teilbebauungspläne während 30 Tagen im Gemeindehaus hinterlegt, wo die Öffentlichkeit sie einsehen kann. Ausschließlich die hinterlegten Unterlagen sind verbindlich.

In Anwendung des Artikels 30 des oben genannten geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 müssen alle Anmerkungen und Einwände gegen diesen Teilbebauungsplan innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung, schriftlich beim Schöffenkollegium eingereicht werden.

Öffentliche Bekanntmachung

PAP(s) in der Prozedur

PAP Anciens Ateliers Niederkorn

PAP An der Kundel

Datum der Veröffentlichung: 16.10.2023

Frist: 17.11.2023

PAP Parc-des-Sports

Datum der Veröffentlichung: 27.11.2023

Frist: 28.12.2023

PAP Op de breeden Dréischer

Datum der Veröffentlichung: 4.12.2023

Frist: 4.1.2024

PAG (Artikel 11 et 18)

Datum der Veröffentlichung: 26.1.2024

Frist: 26.2.2024

PAP A Lauterbann

Datum der Veröffentlichung: 26.2.2024

Frist: 28.3.2024

PAP Parc des Sports

Datum der Veröffentlichung: 29.4.2024

Frist: 30.5.2024

PAP Mathendahl

Datum der Veröffentlichung: 28.5.2024

Frist: 28.6.2024

PAG Op de breeden Dréischer

Datum der Veröffentlichung: 10.6.2024

Frist: 10.7.2024

PAP Zwësche Lauterbännen

Datum der Veröffentlichung: 13.8.2024

Frist: 13.9.2024

 

Kontakt

Abteilung für Stadtentwicklung

Kontakt – urbanisme@differdange.lu

 

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